Gesetzesentwurf: Kommen bald alle zügig zum Facharzt?
Ob Orthopäde, Kardiologe, Dermatologe oder HNO-Arzt – wer einen Termin für den Facharzt vereinbaren möchte, hat sie schon mindestens einmal gehört, die Frage: „Wie sind Sie versichert?“
Dass Privatpatienten dann oftmals schneller in die Praxis geladen werden als Kassenpatienten, ist bekannt. Das lange Warten soll nun bald ein Ende haben, denn die Bundesregierung hat einen Gesetzesentwurf beschlossen, der eine Termingarantie vorsieht: Kassenpatienten sollen dann nicht länger als vier Wochen auf einen Termin beim Facharzt warten müssen – im Zweifel sollen die Kliniken aushelfen.
Termin in einer Woche dank Servicestelle?
Dem Entwurf zufolge sollen die Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) so genannte Termin-Servicestellen einrichten, die den Versicherten, die sich mit ihrer Überweisung an sie wenden, innerhalb von einer Woche einen Termin bei einem Facharzt vermitteln müssen. Sollte das Gesetz tatsächlich im Bundestag verabschiedet werden, hätte ein Patient, der trotz direkter Anfrage beim Facharzt länger als vier Wochen auf einen Termin beim Facharzt warten muss, die Möglichkeit, sich an diese Servicestelle der Kassenärztlichen Vereinigung zu wenden.
Wartezeit und Entfernung müssen zumutbar sein
Sie wiederum wäre verpflichtet, dem Versicherten – bei Vorliegen einer Überweisung – innerhalb einer Woche einen Behandlungstermin bei einem so genannten Leistungserbringer zu vermitteln. Die Wartezeit auf den zu vermittelnden Behandlungstermin darf vier Wochen nicht überschreiten. Und die Entfernung zwischen Wohnort des Versicherten und dem vermittelten Arzt muss zumutbar sein. Kann die Terminservicestelle keinen Behandlungstermin bei einem Leistungserbringer innerhalb der genannten Frist vermitteln, hat sie einen ambulanten Behandlungstermin in einem zugelassenen Krankenhaus anzubieten.
Die Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen (KVN) hat sich allerdings mit Nachdruck gegen die von der Bundesregierung geplanten Servicestellen für Facharztbesuche positioniert. „So, wie die Servicestellen im Kabinettsentwurf derzeit angelegt sind, würden sie ihre beabsichtigte Aufgabe verfehlen“, erklärt KVN-Vorstandsvorsitzender Mark Barjenbruch. „Die Regelung lässt in ihrer jetzigen Formulierung die Dringlichkeit außer Acht. Das führt dazu, dass künftig jede Überweisung zu vermitteln wäre. Damit würde das Ziel, zeitnahe Termine für dringende Behandlungsbedarfe zu vermitteln, konterkariert!“ Der KVN-Chef verweist darauf, dass allein im letzten Quartal 2014 bei begrenzten Mitteln mehr als 880.000 unbezahlte Überstunden von den niedersächsischen Vertragsärzten geleistet worden seien.