Baby zu Tode geschüttelt: Bewährung für den Vater
Bewährungsstrafe für einen Wolfsburger: Der 28-Jährige hatte seinen eigenen Sohn zu Tode geschüttelt. photowerk

Baby zu Tode geschüttelt: Bewährung für den Vater

Braunschweig. Der 28-jährige Wolfsburger, der sein eigenes Kind zu Tode geschüttelt hat, muss nicht ins Gefängnis. Das Landgericht Braunschweig verurteilte den Technischen Fachwirt am Freitag vor einer Woche zu einer Bewährungsstrafe. Das Urteil nahmen er und auch seine erneut schwangere Frau, die im Publikum saß, unter Tränen hin.
„Sie leiden noch heute unter dem Geschehenen, das ist deutlich zu sehen“, sagte der Vorsitzende Richter. Tatsächlich hatte der Angeklagte bei der Verlesung der Anklage, der Beweisaufnahme und den Plädoyers fast immer geweint, sogar von zwischenzeitlichen Suizidgedanken gesprochen.
Nun wurde der 28-Jährige wegen Körperverletzung mit Todesfolge zu einer zweijährigen Haftstrafe, die zu vier Jahren Bewährung ausgesetzt wurde, verurteilt. Sofern er sich nichts mehr zu Schulden kommen lässt, muss der Wolfsburger also nicht ins Gefängnis.
Der 28-Jährige hatte seinen dreieinhalb Monate alten Jungen im vergangenen September heftig geschüttelt, weil das Kind nicht aufgehört hatte, zu schreien. Der Junge war am Tag danach im Klinikum gestorben (hallo berichtete). „Sie haben eine Verletzung Ihres Sohnes zumindest billigend in Kauf genommen, auch wenn Sie das schon Sekunden später bitterlich bereut haben“, sagte der Richter.
Das Geständnis des Angeklagten und auch die Aussage seiner erneut schwangeren Ehefrau seien für das Gericht von hohem Wert gewesen und hätten sich positiv ausgewirkt. Verteidigung und Staatsanwaltschaft erklärten, sie wollten keine Rechtsmittel gegen das Urteil einlegen. Damit ist es rechtskräftig.