VW muss Kaufpreis für Schummel-Skoda erstatten
Hildesheim. Das Landgericht Hildesheim hat Volkswagen dazu verpflichtet, für einen Dieselwagen mit Schummelsoftware fast den vollen Kaufpreis zu erstatten. Der Kläger, ein Pensionär (68) aus Isenbüttel, hatte 2013 von einem Autohaus in Gifhorn einen Skoda Yeti für rund 26.500 Euro gekauft. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Seine Klage begründete der 68-Jährige damit, dass durch die erforderliche Nachrüstung des von VW gelieferten Dieselmotors mit einer Wertminderung des Fahrzeugs zu rechnen sei. Die Kammer unter Vorsitz des Richters Wolfhard Klöhn gab ihm recht. Das Gericht verurteile VW zur Erstattung von 21.818,33 Euro und zur Rücknahme des Fahrzeugs.
Nach Ansicht des Gerichts ist durch den Einsatz der manipulierten Abgas-Software der Tatbestand des Betrugs verwirklicht. Es handele sich um eine Verbrauchertäuschung, die als ebenso verwerflich einzustufen sei wie in der Vergangenheit etwa die Beimischung von Glykol in Wein oder von Pferdefleisch in Lasagne, heißt es in der Urteilsbegründung. VW habe „mit Hilfe der scheinbar umweltfreundlichen Prüfstandwerte Wettbewerbsvorteile erzielen wollen“. Durch die Manipulation der Motorsteuerung habe VW gegen europäische Vorgaben zur Typgenehmigung von Fahrzeugen verstoßen. „Kein Kunde würde in Kenntnis der veränderten Software ein Auto erwerben“, sagte Richter Klöhn. Die Kammer ging davon aus, dass auch der VW-Vorstand Kenntnis vom Einbau der Schummelsoftware hatte.
Die Kanzlei, die den Kläger vertritt, sprach dem Urteil wegweisende Bedeutung bei, weil erstmals VW selbst verurteilt worden sei. Bisher hätten Gerichte nur Kunden Recht gegeben, die gegen die Auto-Händler klagten Zur Urteilsverkündung war am vergangenen Dienstag kein VW-Vertreter anwesend. Der 68-jährige Kläger freute sich über diesen Teilerfolg. Mit seinem Skoda machte er sich dann auf den Rückweg nach Isenbüttel.
VW kündigt Rechtsmittel an
Wolfsburg. Volkswagen hat Rechtsmittel gegen das Urteil des Landgerichts Hildesheim angekündigt. „Wir halten die Auffassung des Gerichts für rechtlich verfehlt“, sagte ein VW-Sprecher. Das Unternehmen gehe deshalb davon aus, dass die Entscheidung in der nächsten Instanz aufgehoben werde. Bisher hätten die Gerichte in vergleichbaren Fällen die Klagen der Autokäufer als unbegründet abgewiesen. „Wir sind der Ansicht, dass es für Kundenklagen, insbesondere solche ohne Vertragsbeziehung zwischen den Prozessparteien, keine Anspruchsgrundlage gibt“, sagte der Sprecher. Der betroffene Skoda sei zwar „von der Abgasthematik betroffen“, räumte VW ein. Das Auto verfüge aber über eine gültige Zulassung und könne „wie jedes andere Fahrzeug auch im Straßenverkehr genutzt werden“. Zudem seien die Verkaufswerte der betroffenen Dieselwagen stabil, der Rückruf für das notwendige Software-Update sei für die Kunden kostenlos. „Die Volkswagen AG geht daher davon aus, dass das vorliegende Urteil eine Einzelfallentscheidung bleiben wird und in der Berufungsinstanz korrigiert werden wird“, sagte der VW-Sprecher. Ähnliche Klagen laufen zurzeit an vielen Landgerichten. Die Rechtsprechung ist bislang aber uneinheitlich. Die meisten Gerichte hatten die Klagen von VW-Kunden zurückgewiesen. Derzeit liegen dem Unternehmen mehr als 100 Urteile vor. In 75 bis 80 Prozent der Fälle wurden Klagen von Käufern abgewiesen, in 20 bis 25 Prozent der Fälle bekamen sie recht.