Große Justiz-Verwirrung im Prozess um den Peiner Prostituiertenmord
Peine/Hildesheim. Für ein mächtiges Durcheinander sorgt der Fall der in einem Lovemobil an der B 65 bei Hofschwicheldt getöteten Prostituierten (hallo berichtete). Am Montag fand der zweite Verhandlungstag am Landgericht Hildesheim statt und er begann sogleich mit einer großen Überraschung: Es wurde bekannt gegeben, dass der 45-Jährige Angeklagte aus dem Landkreis Wolfenbüttel bereits am vergangenen Freitag aus der Haft entlassen wurde.
Grund war laut dem Vorsitzenden Richter, dass der dringende Tatverdacht nicht mehr besteht. Freigesprochen ist der Mann jedoch noch nicht.
Unterdessen wird ein 29-jähriger Mann des Mordes an der Prostituierten bezichtigt. Gegen ihn wurde Haftbefehl erlassen.
Anonyme Briefe, die nach dem ersten Verhandlungstag an die Staatsanwaltschaft Hildesheim und an die Polizei adressiert waren, führten die Ermittler zur neuen Spur. Das Schreiben soll von einem Häftling aus einem Gefängnis stammen. Dieser bezichtigte darin den 29 Jahre alten Mann, die Frau umgebracht zu haben.
Der Hinweisgeber habe in seiner Vernehmung durch die Polizei angegeben, dass er gemeinsam mit dem nun Hauptverdächtigen unterwegs gewesen sei – aus Angst vor diesem aber bisher geschwiegen habe, teilte der Richter mit. Erst als er davon erfahren habe, dass ein Unschuldiger angeklagt sei, habe er den anonymen Brief in Auftrag gegeben.
„Nach Vernehmungen der beiden Personen haben sich die Verdachtsmomente soweit verdichtet, dass gegen die im Hinweis benannte und von der Polizei zunächst vorläufig festgenommene Person mittlerweile ein Untersuchungshaftbefehl erlassen und von der Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wurde“, teilte der Pressesprecher des Landgerichts, Philipp Suden, mit. Der 29-Jährige streitet die Tat allerdings ab.
Eine besondere Rolle könnte im weiteren Prozessverlauf der bisherige 45-jährige Hauptangeklagte spielen. Obwohl er während seiner Untersuchungshaft Kontakt zu einem möglichen Tatbeteiligten gehabt haben soll, war er nicht bereit, an einer Lichtbild-Identifikation mitzuwirken.
Das Verfahren im Prostituiertenmord wird nun nach Angaben des Landgerichts am Montag, 26. Juni, fortgesetzt.