Straßenreinigungsgebühren in Wolfsburg: Erste Bescheide ungültig
Wolfsburg. Der Wirbel um die neuen Wolfsburger Straßenreinigungsgebühren geht weiter: In Nordsteimke muss die Stadt jetzt die ersten Bescheide aufheben, auch in Ehmen, Vorsfelde, Velstove, Brackstedt und Warmenau gibt es Irritationen.
Wegen neuer rechtlicher Vorschriften musste die Stadt Wolfsburg ihre Straßenreinigungsgebühren neu berechnen (siehe Infos unten). Laut Sprecherin Elke Wichmann musste die Verwaltung unter anderem Straßenverzeichnisse „völlig neu gestalten“ und die Straßenreinigung neu verteilen: 25 Prozent aller Kosten trägt die Stadt, 75 Prozent die Bürger. Auch Hinterliegergrundstücke müssen nun für die Straßenreinigung zahlen. Regelungen, die viel Verwirrung und auch Ärger bei den Betroffenen auslösen.
Etwa in Nordsteimke: Dort sollte plötzlich die gesamte Hehlinger Straße für die Reinigung durch die WAS zahlen – „dabei wird sie nur bis zur Einmündung Steinbeker Straße von der WAS gereinigt“, sagt Ortsbürgermeister Hans-Georg Bachmann. „Deshalb wird die Verwaltung die Bescheide für die Grundstücke ab Hehlinger Straße 11 aufheben.“
Darauf hoffen auch die Anwohner der Kastanienallee in Ehmen: Dort würde laut neuer Bescheide plötzlich die WAS für die Reinigung von Straße sowie Geh- und Radwegen zuständig sein. „Nach telefonischer Auskunft bei der Stadt fällt diese Pflicht aber dem Anlieger zu“, sagt Anlieger Günter Schramek. „Wir werden Widerspruch gegen den Bescheid einlegen“, kündigt er an. Man zahle doch nicht für eine Leistung, die gar nicht erbracht werde.
Ähnliche Diskussionen kennt Vorsfeldes Ortsbürgermeister Günter Lach: „Mein Telefon steht nicht mehr still.“ Er rät allen Anrufern, am kommenden Dienstag (22. Januar, 18.30 Uhr Schützenhaus) zur Ortsratssitzung zu kommen: „Wir haben Dezernent Werner Borcherding zu Gast. Er erklärt uns den Haushalt 2019, ist aber auch für die Straßenreinigungsgebühren zuständig und kann Fragen von Bürgern beantworten.“
Über Probleme in Brackstedt, Velstove und Warmenau berichtet Ortsbürgermeisterin Angelika Jahns: „Wir müssen den Erhebungsschlüssel überprüfen, um Ungerechtigkeiten für die Betroffenen zu vermeiden.“ Es könne nicht sein, dass Landwirte außerhalb der Ortslagen denselben Kriterien unterworfen seien wie private Grundstückseigentümer in den Dörfern: „Deshalb werden wir kurzfristig mit der Verwaltung erörtern, welche Chancen andere Kommunen genutzt haben, um eine gerechte Lösung zu finden.“
Straßenreinigungsverordnung |
Nach einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg musste die Stadt Wolfsburg ihre Straßenreinigungsverordnung und Straßenreinigungsübertragungssatzung ändern, die Wolfsburger Abfallwirtschaft und Straßenreinigung (WAS) musste ihre Straßenreinigungsgebührensatzung ändern. Es gibt neue Vorgaben zur Berechnung der Einzelbescheide und eine Neufassung der Hinterliegergrundstücke – das sind Grundstücke, die nicht direkt an die Straße angrenzen, aber einen Zugang zur zu der zur reinigenden Straße haben. Bei den Hinterliegergrundstücken ist die Länge der Grundstücksgrenze entscheidend, die zur betroffenen Straße hin liegt. Für die direkten Anlieger erfolgt die Berechnung nach den Frontmetern (Länge) des Grundstücks an der Straße. Wichtig: Bei vielen Grundstücken mussten laut Stadt die Frontmeterlängen neu berechnet werden. Fällig sind die Gebühren für 2018 und das erste Quartal 2019 am 15. Februar 2019. Die weiteren Gebühren werden quartalsweise (15. Mai, 15. August, 15. November) eingezogen. |