Die Protestanten in Salzgitter haben die Wahl
Salzgitter. Es darf wieder gewählt werden in der Stadt. Allerdings nur in den evangelischen Kirchengemeinden. Dort steht am 11. März die Vorstandswahl an, zu der alle Mitglieder ab dem 14. Lebensjahr aufgerufen sind.
Von 10.30 bis 17 Uhr sind die Pfarrhäuser geöffnet. Die Pastoren und Wahlvorstände hoffen, dass sich viele Protestanten beteiligen. Auch bei den Propsteien in Salzgitter laufen die Vorbereitungen. Lebenstedts Propst Joachim Kuklik freut sich über einen ersten Erfolg, denn in seinem Bereich konnten für alle Posten auch Kandidaten gefunden werden. Er hält es nicht für selbstverständlich, dass Menschen für sechs Jahre die verantwortungsvolle Aufgabe in einem Kirchenvorstand übernehmen, der die Gemeinde zusammen mit dem Pfarramt leitet. Es geht um Gebäude- und Personalmanagement, um Finanzfragen und in vielen Kirchengemeinden auch um die Zukunft von Kindergärten.
Joachim Kuklik hofft, dass viele Mitglieder zur Abstimmung kommen und den Bewerbern damit einen starken Rückhalt geben. „Keine wichtige Entscheidung, wie etwa die Besetzung einer Pfarrstelle, erfolgt ohne Mitwirkung des Kirchenvorstandes.“ Die Wahlbeteiligung schwankt erheblich. Zwischen zehn und 90 Prozent bewegt sie sich in den Kirchengemeinden der Propstei. In Kukliks Heimatgemeinde St. Andreas im alten Dorf in Lebenstedt lag sie letztes Mal bei knapp 20 Prozent. „Ich würde mich freuen, wenn es am 11. März mehr werden.“
In den 31 Kirchengemeinden der Propstei Lebenstedt sind insgesamt 146 Mandate zu besetzen, um die insgesamt 225 Personen kandidieren. „Die Wahlen zum Kirchenvorstand stellen in der evangelischen Kirche ein besonderes Merkmal ihres Selbstverständnisses dar: Kirche ist zuerst Gemeinde“, so Propst Joachim Kuklik. „Die Kirche ist nicht eine von Ferne gesteuerte Institution, sondern findet sich dort, wo die Gemeinde sich zum Gottesdienst einfindet, wo getauft wird, wo Diakonie als Zuwendung zum Nächsten möglich wird , wo unterrichtet wird und Menschen von der Liebe Gottes in der Teilnahme am Heiligen Abendmahl zehren.“ Die Kirchenvorstände leiten ihr Gemeinden zusammen mit dem Pfarramt, kümmern sich um die Instandhaltung der Gebäude, um die Finanzen oder besetzen Personalstellen.
Der Kirchenvorstand, der am 1. Juni 2018 für sechs Jahre sein Amt antritt, wird zunächst gebildet durch die gewählten Personen. Danach werden noch ein oder zwei Mitglieder berufen. Ferner gehören dem Gremium noch die im Pfarramt tätigen Personen kraft ihres Amtes an.