Inkasso-Prozess in Gifhorn: LSW steckt Schlappe ein
Gifhorn. Etappensieg: Im Zivilprozess am Amtsgericht Gifhorn gegen das ehemalige „Gaspreise-runter“-Mitglied Emil Beeß nahm die Richterin dem klagenden Inkasso-Unternehmen am Dienstag bei ihrer Nachzahlungsforderung für Strom und Gas den Wind aus den Segeln.
Der 74-jährige Hankensbütteler hatte 2005 bei seinem Energieversorger, der LSW, im Rahmen eines Sondervertrags einer Preiserhöhung widersprochen – und in Folge auch jeder weiteren. „Im Verlaufe der Vertragszeit hat Herr Beeß natürlich immer weniger gezahlt, als die LSW haben wollte“, so seine Anwältin Silke Jaspert.
Ende 2012 verkaufte die LSW (unter anderem) die Forderungen an Beeß aus 2009 und 2010 in Höhe von 2200 Euro an Universum Inkasso in Frankfurt. Einem Mahnbescheid über die Summe (plus Gerichtskosten, Anwaltshonorar und Gebühren) von Universum widersprach Beeß fristgerecht.
Die Richterin folgte laut Jaspert in der mündlichen Verhandlung einer Einschätzung des Europäischen Gerichtshofes, wonach Preisanpassungsklauseln „intransparent“ sind und „grundlegenden Erwägungen des Verbraucherschutzes“ widersprechen. In Beeß‘ Fall würde, dank der eingelegten Widersprüche, die Strom- und Gaspreise bei Vertragsabschluss gelten.
Beeß und seine Anwältin sind nun guter Hoffnung, dass Universum „kein Kaninchen mehr aus dem Hut zaubern kann“ und die Klage Anfang April abgewiesen wird: „Und wenn das der Fall sein sollte, werden wir anschließend zuviel gezahlte Beiträge aus den Jahren 2002 bis 2010 von der LSW zurückfordern“, so Jaspert