Neues Gesetz: Bestimmung für Ein-Euro-Jobber geändert

Neues Gesetz: Bestimmung für Ein-Euro-Jobber geändert

Gifhorn. Ein-Euro-Jobs sind mehr als ein bloßes Parkverfahren für Arbeitslose. Darin sind sich die Verantwortlichen des Jobcenters Gifhorn einig und hoffen nun, dass sich die gesetzlichen Änderungen ab 1. Januar nicht nachteilig auswirken.

Ein Euro-Jobs sollen kein Parkverfahren für Arbeitslose werden. Darauf hoffen die Verantwortlichen des Jobcenters Gifhorn für 2013.

Tagesstrukturen geben, neuen Mut schöpfen und Fähigkeiten entdecken lassen, um dann wieder Fuß in einer Festanstellung zu fassen – Horst Berger von der DRK-Kleiderkammer Leiferde und Heike Meinecke, Geschäftsführerin des Gifhorner Sozialkaufhauses, wissen die Ein-Euro-Jobber, im Fachjargon Arbeitsgelegenheiten genannt, zu schätzen. Im Sozialkaufhaus ist Bedarf für zehn Ein-Euro-Jobber. Meinecke berichtet  von einer Frau, die ohne jede Ausbildung kam und sich nun so sehr mit Leistung empfahl, dass sie auf eine feste Einstellung hoffen darf. „Das ist eine echte Perspektive“, so Meinecke.
Ein positives Beispiel, das es so auch künftig geben soll, hoffen auch Ulrich Gasa, Koordinatorin Andrea Liebig und Wilfried Reihl vom Jobcenter. Denn: Wegen gestrichener Haushaltsmittel ändern sich die Rahmenbedingungen bei den Ein-Euro-Jobs. Haben bislang zwei Träger die 75 Einsatzstellen betreut, laufen nun die Fäden im Jobcenter zusammen. Auf Anbieter und Jobcenter kommt Mehrbelastung zu. „Geld für etwa 140 Stellen wären da“, so Gasa. Ein Kriterium: Der Ein-Euro-Job darf keinen Arbeitsplatz gefährden, durch ihn darf kein Gewinn erzielt werden. Ansprechpartnerin für Fragen rund um Ein-Euro-Jobs ist Andrea Liebig unter (05371) 594312, E-Mail Andrea.Liebig@jobcenter-ge.de.