Gebrauchtwagenkauf: Gewährleistung und Qualität
Zwischen sechs und sieben Millionen Autos mit Gebrauchsspuren wechseln jährlich ihren Besitzer – vorzugsweise zum Saisonstart im Frühjahr. Laut DAT-Report 2011 wählten über die Hälfte der Käufer dabei den Gang zum Händler.
„Wer hier kauft, kauft Sicherheit“, sagt Ulrich Fromme, Vizepräsident des Zentralverbandes Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK). Dafür sprechen viele Gründe.
Im Vergleich zum Kauf von Privat haften die Profis ein Jahr für Sachmängel. Die Kunden können sicher sein, dass Innungsbetriebe mit dem Label „Gebrauchtwagen mit Qualität und Sicherheit“ die Autos auf Herz und Nieren prüfen, die Besitzer mit allen Details auch während einer Probefahrt vertraut machen, passendes Zubehör oder fehlende Bedienungsanleitungen besorgen und dass die Papiere stimmen. Überzeugend: Die Reparaturkosten liegen im ersten halben Jahr nach dem Erwerb dreieinhalbmal niedriger als bei privat verkauften Fahrzeugen.
Abhängig von Alter und Laufleistung lohnt eine Gebrauchtwagengarantie. Faustregel: Das Auto hat weniger als 100.000 Kilometer auf dem Tacho oder ist noch keine sechs Jahre alt. Die Versicherung zahlt entsprechend der Laufleistung die Lohn- und Materialkosten bei Reparaturen an wichtigen Baugruppen.
Typische Verschleißreparaturen sind allerdings ausgenommen. Fromme nennt einen weiteren Vorteil: „Im Rahmen der Gewährleistung werden nur Mängel kostenlos abgestellt, die beim Kauf bereits vorlagen. Diese Einschränkung macht die Gebrauchtwagengarantie nicht.“
Wer einen Gebrauchtwagen im Auge hat, schaut in der Regel zuerst ins Internet. Ein Drittel der Käufe werden auf diese Weise getätigt. Umso wichtiger ist es, Kunden vor unseriösen Angeboten zu schützen. ZDK, Wettbewerbszentrale, ADAC und die beiden Internetbörsen AutoScout24 und mobile.de haben deshalb im „Kodex für den Fahrzeughandel im Internet“ Spielregeln festgelegt.
Für die Händler gibt es eine umfangreiche Impressumpflicht mit Namen, Anschrift, Mail, Telefon, Geschäftssitz, Unternehmensform sowie sämtlichen Registern und Identnummern. Die Anzeigen müssen Bruttoendpreise sowie wahrheitsgemäß alle Daten zum Fahrzeug wie Kilometerstand, Unfallschäden und das Datum der Erstzulassung enthalten.
Und kommt es doch einmal zum Streit zwischen Kunden und Händlern, schlichten Schiedsstellen im Vorfeld einer gerichtlichen Auseinandersetzung – schnell und kostenlos.