Aufgepasst beim Feuerwerk in Gifhorn!

Gifhorn. Der Countdown läuft, in nur wenigen Stunden ist es soweit: Der Jahreswechsel steht an. Damit einhergehend wird der Himmel in den schillerndsten Farben leuchten, denn das Feuerwerk ist aus den meisten Haushalten kaum noch wegzudenken. „Doch Vorsicht!“, warnt das städtische Ordnungsamt. Nicht zugelassene Feuerwerkkörper können zu schweren Verletzungen und immensen Schäden führen. Daher sollten sie keinesfalls gekauft werden. Zudem sollten Fans von Böllern sowie Raketen und Co. Rücksicht nehmen und unbedingt die örtlichen Verbote beachten.
So ist beispielsweise das Abbrennen von Feuerwerk vor dem Jahreswechsel und in unmittelbarer Nähe von Altenheimen, Kinderheimen, Kirchen, Krankenhäusern sowie besonders brandempfindlichen
Gebäuden oder Anlagen (Reet- und Fachwerkhäusern) verboten. Darauf weist Babette Kutrib, Leiterin des Fachbereichs Ordnung, hin.
Besondere Rücksichtnahme ist außerdem in der Nähe von Gewerbegebieten, in denen gefährliche Stoffe lagern können, Sammelunterkünften, Tankstellen und Tierheimen geboten. Die Verwendung von „Himmelslaternen“ ist in Niedersachsen aus Brandschutzgründen generell verboten. „Wir bitten darum, Rücksicht auf Menschen und Tiere zu nehmen und
empfehlen, vor Ort auf Bekanntmachungen der Städte und Gemeinden und der Feuerwehren über örtliche Verbotszonen zu achten“, verdeutlicht Kutrib. Auch müsse jeder für sich seinen Müll mitnehmen. „Wer knallt, haftet im Übrigen für entstandene Schäden!“
Damit die Begrüßung des neuen Jahres nicht im Krankenhaus endet, sollten nur Feuerwerkskörper verwendet werden, die eine CE-Kennzeichnung, eine amtliche Zulassungsnummer einer in der Europäischen Union ansässigen „Benannten Stelle“ und eine Gebrauchsanleitung in deutscher Sprache haben. Der Gebrauch illegaler Feuerwerkskörper kann mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe geahndet werden.
Hinweise des Städte- und Gemeindebunds im Überblick:
1. Feuerwerkskörper sollten eine CE-Kennzeichnung, eine amtliche Zulassungsnummer und eine Gebrauchsanleitung in deutscher Sprache haben.
2. Nach dem Zünden ausreichend Abstand vom Feuerwerk einhalten.
3. Raketen mit dem Führungsstab in Flaschen stellen, gegen Umfallen sichern und niemals von Balkonen und aus Wohnraumfenstern zünden.
4. Nicht auf Menschen oder Tiere zielen.
5. „Blindgänger“ nicht erneut zünden, in Notfällen sofort über 112 Hilfe rufen.
6. Möbel, Hausrat und andere brennbare Gegenstände von Balkonen und Terrassen entfernen. Fenster und Türen der Wohnräume unbedingt geschlossen halten.
7. Örtliche Verbote einhalten und auf Abstände zu Tankstellen, Reetdach- oder Fachwerkhäusern achten.
8. Wer knallt, muss Restmüll selbst entsorgen.