Bessere Erreichbarkeit durch Service-Center: Landkreis Gifhorn kooperiert mit Wolfsburg
Dr. Andreas Ebel (r.) und Klaus Mohrs unterzeichnen die Vereinbarung zur Nutzung des Service-Centers Wolfsburg.

Bessere Erreichbarkeit durch Service-Center: Landkreis Gifhorn kooperiert mit Wolfsburg

Gifhorn. Um seine telefonische Erreichbarkeit und den Bürgerservice zu verbessern, wird der Landkreis Gifhorn ab 1. April kommenden Jahres auf die Dienstleistungen des Service-Centers Wolfsburg zugreifen. Wolfsburgs Oberbürgermeister Klaus Mohrs und Landrat Dr. Andreas Ebel unterzeichneten vor gut einer Woche im Service-Center in Wolfsburg die Vereinbarung zur Übernahme des telefonischen Service.
Um seine telefonische Erreichbarkeit zukünftig zu verbessern, wandte sich der Landkreis Gifhorn bereits vor einigen Monaten an die Stadt Wolfsburg, die mit demselben Ziel im Jahr 2010 ein Service-Center eingerichtet hatte und Dienstleistungen inzwischen auch für weitere Kommunen anbietet. „Für den Landkreis Gifhorn hat Bürgerfreundlichkeit höchste Priorität. Dazu gehört es auch, zu den festgelegten Sprech- und Servicezeiten stets eine persönliche, telefonische Erreichbarkeit zu gewährleisten“, begründet der Gifhorner Landrat die Initiative des Landkreises Gifhorn.
„Das Aufgabenspektrum der Kommunen ist nahezu gleich, die Fragen und Anliegen der Bürger ebenfalls – genau wie die entsprechenden Antworten. Hier bietet sich interkommunale Zusammenarbeit in besonderer Weise an – Anrufe bündeln und effektiv an einer Stelle bearbeiten“, findet auch Mohrs. Und Ebel betont: „Mit der jetzt besiegelten Kooperation verbessern wir die Kundenfreundlichkeit spürbar. Ich freue mich, dass wir mit der Stadt Wolfsburg einen erfahrenen und verlässlichen Partner gefunden haben.“
Die Bürger des Landkreises profitieren ab 1. April von den verbesserten Serviceleistungen. So wird der Landkreis Gifhorn dann von montags bis freitags jeweils von 7 bis 18 Uhr für ihre Anliegen erreichbar sein. Die Dienstleistung des Service-Centers Wolfsburg wird dabei über das Entgegennehmen von Anrufen hinausgehen: So erhalten die Bürger beispielsweise Auskünfte darüber, wann der richtige Ansprechpartner erreichbar ist. Darüber hinaus wird das Anliegen bei einfach gelagerten Fragestellungen möglichst abschließend beantwortet, etwa dahingehend, welche Unterlagen im Antragsverfahren einzureichen oder bei einem persönlichen Besuch mitzubringen sind. Die Anrufer müssen sich also im Idealfall gar nicht mit dem zuständigen Sachbearbeiter verbinden lassen, sondern erhalten die erforderlichen Informationen direkt.