Bis zu vier Jahre Haft für Wesendorfer Schläger

Bis zu vier Jahre Haft für Wesendorfer Schläger

Wesendorf/Hildesheim. Zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilte das Landgericht Hildesheim am Mittwoch drei junge Männer (18, 19 und 20 Jahre). Sie hatten in Wesendorf einen 21-Jährigen in dessen Wohnung schwer verletzt.

Bewährung brachte offenbar nichts – jetzt drohen drei brutalen Schlägern die „schwedischen Gardinen“.

Die Drei waren am 11. Februar in die Wohnung des 21-Jährigen in Wesendorf eingedrungen, um Schulden gewaltsam einzutreiben. Der Mann wurde geschlagen und getreten und mit einem tiefen Schnitt an der Stirn verletzt. Ein zum Tatzeitpunkt 18-Jähriger wurde der Beihilfe bei der gemeinschaftlichen räuberischen Erpressung, der gefährlichen Körperverletzung und des Diebstahls für schuldig befunden – er muss für dreieinhalb Jahre in Haft. Diese Tat geschah innerhalb seiner dreijährigen Bewährungszeit. „Das große Vertrauen des Gerichts beim letzten Urteil haben Sie missbraucht“, so der Vorsitzende Richter Volker Heckemüller.

Auch der 19-jährige Angeklagte ist ein Bewährungsversager – sogar zweifach. Er gilt als Initiator des Überfalls, da er die Schulden des 21-Jährigen mit Gewalt eintreiben wollte. Dafür muss er jetzt für vier Jahre ins Gefängnis.

Obwohl der mitangeklagte 20-Jährige vorher noch keine Jugendstrafe erhalten hatte, gab es auch für ihn keine Bewährung: Er muss für zwei Jahre und 10 Monate ins Gefängnis. „Das Ausmaß an Brutalität fiel hier ins Gewicht“, sagte Heckemüller. Der 20-Jährige hatte das Opfer mit einem Messerschnitt an der Stirn schwer verletzt.

Bei allen drei jungen Männern sah das Gericht eine schädliche Neigung und einen erheblichen Erziehungsbedarf. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.