Bluttat am Hüttenweg: Prozess wegen versuchten Mordes am 22. Februar
Gifhorn/Hildesheim. Ein 19- und ein 56-Jähriger, die im Oktober im Gifhorner Hüttenweg einen Mann lebensgefährlich verletzt haben, müssen sich ab dem 22. Februar vor dem Landgericht Hildesheim wegen versuchten Mordes verantworten.
Wegen „Verbreitung angeblicher Gerüchte“ habe der 19-Jährige dem Opfer in dessen Wohnung Kopfnuss und Faustschläge versetzt, eine Bierflasche auf den Kopf geschlagen und es getreten. Der 56-Jährige soll mitgemacht haben.
Der Jüngere habe auch eine teilweise gefüllte Bierkiste gegen den Kopf des Geschädigten geworfen und ihm mit einer abgebrochenen Flasche Schnitt- und Platzwunden im Gesicht zugefügt.
Auch wurde der Mann mit dem Kopf gegen ein Waschbecken gestoßen und mit einer Bratpfanne geschlagen, so die Anklage. Schließlich habe der 19-Jährige dem Opfer ein Messer in den Oberkörper gestoßen.
Nachdem seine Peiniger verschwunden waren, habe der Mann einen Notruf abgesetzt. Nur eine sofortige Notoperation konnte sein Leben retten.
Vor der Großen Strafkammer des Landgerichts wurden drei Verhandlungstage angesetzt.