Gifhorn: DRK und Jugendamt kooperieren für gute Kindertagespflege

Gifhorn: DRK und Jugendamt kooperieren für gute Kindertagespflege

Kreis Gifhorn. Kind oder Karriere? Diese Frage wird in den Statistiken immer noch als Hauptgrund genannt, wenn es um den Geburtenrückgang in Deutschland geht.

Christine Feilhaber vom DRK-Kindertagespflegebüro besuchte Martina Santelmann in Adenbüttel, Karin Gäde (oben, v. links) kam als Vertreterin des des Jugendamtes mit dazu. Photowerk

Die Politik hat darauf reagiert. Gute Kinderbetreuung und frühe Förderung für alle Kinder gehören inzwischen zu den wichtigsten Aufgaben in Deutschland. Damit junge Paare ihren Wunsch nach Kindern auch verwirklichen können, sind bedarfsgerechte Betreuungsangebote, gute Qualität und Trägervielfalt zu gewährleisten. Dabei spielt die Kindertagespflege als besonders flexible und familiennahe Betreuungsform eine zentrale Rolle. Ihre Attraktivität soll erhöht und die Qualifikation der Tagespflegepersonen weiterentwickelt werden. Gemeinsames Ziel von Bund, Ländern und Kommunen ist ein bedarfsgerechtes Angebot an Betreuungsplätzen für Kinder in den ersten drei Lebensjahren. Dies ist die Voraussetzung für den Rechtsanspruch ab dem vollendeten ersten Lebensjahr, der am 1. August 2013 in Kraft trat. Dieser Rechtsanspruch kann durch einen Betreuungsplatz in einer Kindertageseinrichtung oder in der Kindertagespflege erfüllt werden.

Was jetzt offizieller Rechtsanspruch ist, ist im Landkreis Gifhorn seit nunmehr sechs Jahren gängige Praxis. Im Auftrag des Landkreises und in Zusammenarbeit mit dem Jugendamt organisiert das Kindertagespflegebüro von der Gifhorner DRK-Geschäftsstelle aus die Kindertagespflege. Darüber hinaus gibt es in jeder der zehn Gebietseinheiten des Landkreises eine Koordinierungsstelle – zumeist bei den KITAs angesiedelt –, die direkte Anlaufstelle für die Eltern vor Ort ist.

Kreis Gifhorn als Vorreiter

So vom DRK beraten und betreut und über das Jugendamt qualifiziert und finanziert, sind inzwischen 168 Kindertagespflegepersonen tätig. „Als ergänzendes oder alternatives Angebot zur institutionellen Kinderbetreuung ermöglichen sie eine flexible Betreuung, Erziehung und Bildung von Kindern vom ersten bis zum vollendeten 14. Lebensjahr“, erläutert Christine Feilhaber, Mitarbeiterin des Kindertagespflegebüros. Die Betreuung findet jeweils in den Räumen der Kindertagespflegeperson, im Haushalt des Kindes oder in anderen geeigneten Räumlichkeiten statt.

Eine von ihnen ist Martina Santelmann. Die gelernte medizinische Fachangestellte und selbst Mutter von drei Kindern begann 2002 mit der Tagesbetreuung eines Babys, dann folgte über mehrere Jahre die Schulbegleitung eines Jungen. 2010 erfuhr sie, dass im Landkreis Kindertagespflegepersonen gesucht werden. „Ich bin nicht nur Mutter mit Leib und Seele, sondern habe auch gern viele andere Kinder um mich herum. Und in unserem Haus in Adenbüttel mit dem großen Garten haben wir viel Platz. Ich sprach das mit meinem Mann durch, dass ich bei uns Kindertagespflege anbieten möchte, und der war sofort begeistert“, erinnert sich Martina Santelmann. Gesagt, getan, also bemühte sie sich um die erforderliche Zulassung. „Wie immer überprüfen wir zunächst die häuslichen Verhältnisse, um festzustellen, ob und wie viele Kinder in dem Haushalt für die Tagespflege aufgenommen werden können. Auch bei Frau Santelmann fanden wir optimale Bedingungen vor“, bestätigt Karin Gäde vom Jugendamt Gifhorn.

Keine zu hohen Hürden

Um diese verantwortungsvolle Aufgabe übernehmen zu können, musste sich Martina Santelmann wie alle Kindertagespflegepersonen erst einmal speziell ausbilden lassen. „Vorm ersten Einsatz steht erst einmal ein 40-stündiges Praktikum in einer KITA, dann folgt ein kostenloser Kurs bei der Kreisvolkshochschule über 160 Stunden, der sich im Blockunterricht über vier bis fünf Monate erstreckt“, erläutert Martina Hartwig, Fachbereichsleiterin des Jugendamts Gifhorn. Hinzu kommen als Voraussetzung ein erweitertes Führungszeugnis, ein ärztliches Attest sowie der Nachweis über einen Erste-Hilfe-Kurs für Kinder. „Ganz wichtig“, so Martina Hartwig weiter, „ist für uns die Prüfung der räumlichen Voraussetzungen bei den Kindertagespflegepersonen, wo sich ja immerhin bis zu fünf Kinder, in den drei Großtagespflegestellen sogar bis zu zehn Kinder aufhalten.“

Sind alle Bedingungen erfüllt, steht einer Kindertagespflege nichts mehr im Wege. Für immer mehr Frauen, aber auch für Männer, liegt in der flexiblen Betreuung, Erziehung und Bildung von Kindern, die zudem sozialversichert stattfindet, inzwischen eine neue berufliche Herausforderung – und es ist eine, die Zukunft hat.