Gifhorn: Plötzlich Ersthelfer werden
Von Jörn Graue
Landkreis Gifhorn. Die Situation kommt völlig unerwartet: Plötzlich taucht neben der Fahrbahn ein Auto auf, das offenbar von der Straße abgekommen ist: Was ist jetzt zu tun? Von einem Moment auf den anderen kann jeder Verkehrsteilnehmer praktisch immer und überall zum Ersthelfer werden. Zweifelsohne eine angespannte Situation, die jedoch mit Hilfe einiger Regeln zu bewältigen ist.
„In allererster Linie gilt: Ruhe bewahren und an die eigene Sicherheit denken“, erläutert Doreen Pomsel von der Deutschen Verkehrswacht. Dazu gehören das sofortige Einschalten der Warnblinkanlage und das Anlegen der Warnweste noch im Fahrzeug. Im Freien ist es wichtig, sich nur am Fahrbahnrand zu bewegen und ein Warndreieck aufzustellen. Dann erfolgt der Notruf, der die Rettungsleitstelle über den genauen Unfallort, die Unfallart und die Anzahl der Verletzten informiert.
Beruhigen ist wichtig
Wenn Personen verletzt sind, ist jeder Verkehrsteilnehmer verpflichtet, Erste Hilfe zu leisten. „Die Angst, dabei etwas falsch zu machen und anschließend juristisch belangt zu werden, ist unbegründet“, stellt Pomsel klar. Schon das Beruhigen von Verletzten und das Hinzurufen weiterer Helfer nach dem Absetzen des Notrufs gelte als Erste-Hilfe-Maßnahme. „Bei bewusstlosen Verletzten, die nicht normal atmen, kann jedoch eine Wiederbelebung Leben retten. Wer eine Beatmung nicht durchführen möchte oder kann, der sollte zumindest eine Herzdruckmassage durchführen“, sagt Doreen Pomsel und erklärt das richtige Vorgehen: „Legen Sie Ihre Hände übereinander, drücken Sie mit gestreckten Armen ungefähr zwei Mal pro Sekunde den Brustkorb fünf bis sechs Zentimeter ein.“
Im gesamten Landkreis Gifhorn sind Polizei und die Kräfte von Rettungsdienst und Feuerwehr nach einem Notruf laut Polizeisprecher Thomas Reuter schnell an der Unfallstelle. Nach seinen Erfahrungen zeigen sich Verkehrsteilnehmer in Sachen Erster Hilfe immer wieder als „sehr kundig“.
„An die eigene Sicherheit denken“
„An einer Unfallstelle ist die eigene Sicherheit besonders wichtig“, sagt Polizeisprecher Thomas Reuter. Das oberste Gebot ist zunächst, die Unfallstelle mit dem Warndreieck abzusichern und die im Fahrzeug mitgeführte Warnweste anzulegen. „Das Warndreieck sollte innerhalb geschlossener Ortschaften in einem Abstand von 100 Metern zum Unfallort aufgestellt werden. Außerorts kann der Abstand bis zu 400 Meter betragen“, erläutert Reuter.
Danach sollten sich Ersthelfer einen Überblick verschaffen und über die Notrufnummer 112 die Rettungskräfte alarmieren. „Bei Erster Hilfe ist es schon wichtig, Zuspruch zu geben und in der Nähe zu bleiben“, betont Thomas Reuter. Zudem sollten Ersthelfer Verletzte ansprechen, den Puls fühlen, die Atmung kontrollieren und nachschauen, ob Mund- und Rachenraum frei sind.