Gefahr noch nicht gebannt: Auflagen in Sachen Geflügelpest gelten im Kreis Gifhorn weiterhin
Landkreis Gifhorn. Die Gefahr der Geflügelpest im Landkreis Gifhorn ist noch längst nicht gebannt. Bis auf Weiteres bleibt die Stallpflicht aus diesem Grunde bestehen. Der Landkreis meldet auch, dass es Verstöße gegen die Vorschriften gab. Ordnungswidrigkeitenverfahren wurden eingeleitet.
In Deutschland kommt es auch weiterhin zu Ausbrüchen von Geflügelpest bei Hausgeflügel und bei Wildvögeln. Dr. Mario Ruppert, Leiter der Abteilung Veterinärwesen beim Kreis, verweist auf die täglich zahlreichen positiven Nachweismeldungen aus dem gesamten Bundesgebiet, aber auch aus Nachbarstaaten.
Die Amtstierärzte hatten eine aktuelle Risikobeurteilung vorgenommen. Dabei stellten sie fest, dass sich die Situation der Geflügelpest mit den Ausbrüchen bei Haus-und Wildgeflügel in Deutschland bislang nicht entspannt habe. Aus diesem Anlass wurde entschieden, die Aufstallung von Geflügel bis auf weiteres beizubehalten.
Die Allgemeinverfügung des Landkreises Gifhorn bleibt daher bis auf weiteres in Kraft, über eine Aufhebung der Aufstallpflicht wird zu einem späteren Zeitpunkt entschieden werden. Landrat Dr. Andreas Ebel ist froh, dass es bisher nicht zu Geflügelpestausbrüchen in Nutzgeflügelbeständen im Landkreis Gifhorn gekommen ist: „Allen Geflügelhaltern kommt eine besondere Sorgfaltspflicht zu.“ Ruppert appelliert an alle Halter von Geflügel, sämtliche Vorgaben zur Verhinderung der Einschleppung des Virus einzuhalten.
Folgende Vorschriften gelten: Aufstallung von Geflügel, die Verwendung von Schutzkleidung beim Betreten der Geflügelbestände sowie die Verwendung von Wannen mit Desinfektionsmitteln zum Desinfizieren des Schuhwerks. Weiterhin müssen Bestandsregister sowie Aufzeichnungen über Tierverluste geführt werden. Alle Maßnahmen müssen von allen Geflügelhaltern durchgeführt werden. Weitere Infos auf der Internetseite www.gifhorn.de