Neues Radwegkonzept in Gamsen und Kästorf bringt auch neue Regeln
Gamsen/Kästorf. Entlang der Hamburger Straße in Gamsen und der Hauptstraße in Kästorf sind die Radwege nun endgültig fertiggestellt. Damit gelten jetzt teils neue beziehungsweise ungewohnte Regeln sowohl für Rad- als auch für Autofahrer.
Auf der Ostseite gibt es in Richtung Norden einen benutzungspflichtigen gemeinsamen Geh- und Radweg, auf der Westseite der Straße ist ein Radverkehrsstreifen markiert, der ausschließlich von Fahrradfahrern genutzt werden darf. Die Markierung des Radverkehrsstreifens, eine durchgezogene Linie, darf von Kraftfahrzeugen nicht überfahren werden, es sei denn, sie fahren in eine Grundstückseinfahrt.
Etwas „kniffelig“ wird es für Radfahrer im Bereich der so genannten Gemüsekurve, wo laut Stadtverwaltung derzeit noch die meisten „Geisterfahrer“ beobachtet werden: Hier endet der Radfahrstreifen und der Zweiradfahrer wird auf den gemeinsamen Geh- und Radweg übergeleitet. Direkt vor der Ampel wird er wiederum auf die Straße geleitet. An dieser Stelle gilt wie an allen anderen Ampeln in Fahrtrichtung Süden: Der Radfahrer auf der Fahrbahn muss die Ampelsignale für den Kfz-Verkehr beachten, das heißt, bei Rot vor der Ampel anhalten. Bis zur Einmündung an der Denkmalstraße muss der Radfahrer den kombinierten Geh- und Radweg nutzen, dann wieder den Radfahrstreifen, neben dem Autos übrigens nicht parken dürfen.
In Bereichen, in denen Querungshilfen vorhanden sind, ist die Fahrbahn nicht ausreichend breit für ein Fahrzeug und einen daneben liegenden Radverkehrsstreifen. An diesen Stellen wurde daher ein sogenannter Schutzstreifen (gestrichelte statt durchgezogene Linie) markiert, der von Autofahrern bei Bedarf überfahren werden darf .
Die letzten Maßnahmen für die neue Verkehrsführung werden geänderte Markierungen im Bereich des Kreisverkehrs Bruno-Kuhn-Straße/Campus sein: Die Verkehrsteilnehmer können sich laut Stadtverwaltung schon jetzt darauf einrichten, dass Radfahrer an den Furten demnächst durch entsprechende Markierungen und Beschilderungen vorfahrtsberechtigt sein werden.