Noch sind nicht alle Schulen im Landkreis Gifhorn barrierefrei
Landkreis Gifhorn. Inklusion wird bereits seit 2013 umgesetzt, eine tatsächlich komplett freie Schulwahl haben Eltern von Kindern mit Beeinträchtigung allerdings noch nicht.
Das Land Niedersachsen hat den Schulen bis zum Schuljahr 2018/19 eine Übergangsfrist für bauliche und sonstige Maßnahmen für einen barrierefreien und gleichberechtigten Zugang gewährt. Als Orientierungshilfe für Eltern gibt es auf der Homepage des Landkreises (www.gifhorn.de) eine Liste mit so genannten Schwerpunktschulen für verschiedene sonderpädagogische Unterstützung – mit einer Ausnahme: Grundschüler mit dem Förderschwerpunkt Lernen werden seit 2013/14 nur noch in Regelschulen eingeschult, zusätzliche Förderstunden für sie gibt es nicht. Erste Kreisrätin Evelin Wißmann erklärt: „Die Meldung von Schwerpunktschulen bei der Landesschulbehörde war den Schulträgern einmalig bis zum Stichtag 1. Februar 2013 möglich.“ Einmal genannte Schwerpunktschulen bleiben das auch bis zum Ende des Schuljahres 2017/18, eine nachträgliche Ergänzung der Liste ist nicht möglich.
Der Landkreis selber hat lediglich das Humboldt-Gymnasium als Schwerpunktschule für den Bereich körperliche und motorische Entwicklung benannt. „Die dafür nötige Einrichtung von Aufzügen ist zum Teil mit erheblichen baulichem und finanziellem, aber auch zeitlichem Aufwand verbunden“, erklärt Wißmann. Am HG hingegen war 2013 bereits ein Großteil der Gebäudeteile barrierefrei.
„Die übrigen Gymnasial-standorte werden sukzessive ausgebaut“, sagt die Erste Kreisrätin. So sei im Zusammenhang mit dem Mensaneubau am Gymnasium Hankensbüttel ein Teil der Gebäude barrierefrei erschlossen. „Darüber hinaus wurden die IGS Sassenburg sowie die IGS Gifhorn als inklusive Schulen beschlossen und die Gebäude entsprechend baulich und sächlich hergerichtet.“ Die Sanierung der Gebäude der IGS Wittingen erfolge nach dem gleichen Standard.
Zurzeit sei der Ablauf so, dass bei Anmeldungen von Schülern mit sonderpädagogischen Beeinträchtigungen im Gespräch zwischen Schulträger, Schulleitung, Eltern und dem begleitenden Mobilen Dienst der bestmögliche Klassenraum gesucht werde und dieser sowie die Fachunterrichtsräume anhand der konkreten Bedarfe des Kindes hergerichtet würden. Als konkrete Beispiele nennt Evelin Wißmann spezielles Mobiliar, Laptops, Beleuchtungselemente, Verstärker-Empfänger-System und Akustikdecken.