Qualitätssteigerung in Kitas: Landkreis Gifhorn setzt nun doch auf Förderprogramm
Qualitätssteigerung in Kitas: Das Land hat ein Förderprogramm aufgelegt, an dem nun auch der Landkreis Gifhorn teilnimmt. Foto: Archiv

Qualitätssteigerung in Kitas: Landkreis Gifhorn setzt nun doch auf Förderprogramm

Gifhorn. Ein Instrument gegen den Fachkräftemangel in der Kinderbetreuung könnte das Förderprogramm QuiK (Qualitätssteigerung in Kindertagesstätten) des Landes werden. Der Landkreis hat sich nun entschieden, trotz einiger offener Fragen daran teilzunehmen. Mit Hilfe des Geldes könnten zum einen Seiteneinsteiger für die Kinderbetreuung qualifiziert werden, zum anderen die Personalkosten für zusätzliche Mitarbeiter in den Einrichtungen gedeckt werden.
Zwei Dinge waren voriges Jahr maßgeblich dafür, dass der Landkreis das Förderprogramm zunächst nicht in Anspruch nahm: Das Geld war ausschließlich vorgesehen für die Arbeit in Gruppen, in denen Kinder mit Fluchterfahrung betreut werden, und es war unklar, wie die Personalkosten nach Ablauf des Förderprogramms im Jahr 2021 finanziert werden sollten. „Am Ende dieser Frist könnte auf die Gemeinden und die Träger der Kindertagesstätten eventuell das Problem zukommen, die Personalkosten für die neuen Kräfte allein zu tragen“, erläutert Kreisrat Rolf Amelsberg. Daher waren sich Landkreis und die Hauptverwaltungsbeamten aus Städten, Samtgemeinden und Gemeinden einig, dass vor einer Antragstellung weitere Informationen erforderlich sind.
Mittlerweile hat es ein Gespräch zwischen Landrat Dr. Andreas Ebel, Sozialdezernent Amelsberg und Kultusminister Grant Hendrik Tonne gegeben. „Ergebnis war, dass der Minister zwar keine abschließenden Antworten auf die offenen Fragen geben konnte, aber wir etwas mehr Sicherheit als vorher haben“, so Amelsberg. Dass laut Förderrichtlinie Fluchterfahrung eine Rolle spielt, liege daran, dass der Bund die Fördermittel unter dem Titel „Flüchtlingsarbeit“ ans Land weitergegeben habe. „Und wir haben zwar keine Garantie bekommen, aber es sieht alles danach aus, dass die Finanzierung der Personalkosten über den Förderzeitraum hinaus reicht“, berichtete Amelsberg. Diese Entwicklung hat dazu geführt, dass die Hauptverwaltungsbeamten nun doch beschlossen haben, sich für die Jahre 2019 bis 2021 an QuiK zu beteiligen.