Schillerplatz: Parken verboten, Radeln ist ganztägig erlaubt
Gehört nun zur Fußgängerzone: Wildes Parken auf dem Schillerplatz wird künftig bestraft. Radfahrer haben hier hingegen ganztägig freie Fahrt, müssen aber auf Fußgänger Rücksicht nehmen. Photowerk

Schillerplatz: Parken verboten, Radeln ist ganztägig erlaubt

Gifhorn. Wildes Parken ist auf Gifhorns Schillerplatz zukünftig tabu. „Er gehört ab sofort zur Fußgängerzone“, sagt die stellvertretende Ordnungsamtsleiterin Elke Rohrbeck. Die Stadt hat Verkehrsschilder aufstellen lassen. Politessen achten darauf, dass die neuen Regeln eingehalten werden.

Gehört nun zur Fußgängerzone: Wildes Parken auf dem Schillerplatz wird künftig bestraft. Radfahrer haben hier hingegen ganztägig freie Fahrt, müssen aber auf Fußgänger Rücksicht nehmen. Photowerk

Politik und Verwaltung hatten sich bereits 2011 intensiv mit dem Schillerplatz befasst. Der Grund: Auf der im Jahr 1997 umgestalteten Fläche stellten insbesondere im Sommer immer mehr bequeme Zeitgenossen Motorräder und Autos ab, um eine benachbarte Eisdiele zu besuchen.

„Dabei gibt es in unmittelbarer Nähe genug Parkraum“, rät Rohrbeck dazu, „ruhig einmal ein paar Meter zu Fuß zu gehen“. Ähnlich wie in Gifhorns Fußgängerzone wird der Verkehr auf dem Schillerplatz nun auf Fußgänger-, Radfahrer-, Taxen- und zeitlich begrenzten Lieferverkehr beschränkt. „Lastwagen bis zu zwölf Tonnen dürfen Geschäfte in der Zeit von 18 bis 11 Uhr ansteuern“, erläutert Rohrbeck.

Eine Ausnahmeregelung gibt es auf dem Schillerplatz nur für Radler: Während sie in der Gifhorner Fußgängerzone von der Bodemannstraße bis zum Rathausplatz lediglich in der Zeit von 18 bis 11 Uhr freie Fahrt haben, dürfen sie auf dem Schillerplatz ganztägig in die Pedale treten. „Natürlich muss dabei auf die dortigen Fußgänger Rücksicht genommen werden“, mahnt Rohrbeck aber zur Vorsicht.