Vermittelt und schlichtet: Arbeitskreis für Mediation
Arbeitskreis-Treffen Ende 2011 in der KVHS: Juliane Delkeskamp (2.v.l.) koordiniert den AK&M.

Vermittelt und schlichtet: Arbeitskreis für Mediation

Gifhorn. Seit sechs Jahren vermitteln die Mitglieder des Arbeitskreises für Konflikt­management und Mediation (AK&M) zwischen verhärteten Fronten. Der Rundblick hat sich zu einem exklusiven Gespräch mit der Koordinatorin Juliane Delkeskamp getroffen.

Arbeitskreis-Treffen Ende 2011 in der KVHS: Juliane Delkeskamp (2.v.l.) koordiniert den AK&M.

Mediation bedeutet Unterstützung von Streitenden bei der Klärung. Zum Arbeitskreis zählen 14 aktive Mitglieder. „Sie kommen aus dem gesamten Landkreis und über dessen Grenzen hinaus“, so Delkeskamp. Jeder von ihnen ist qualifizierter Mediator oder Konflikt-Coach, hat also eine rund 200-stündige Ausbildung in Konfliktklärung abgeschlossen. Das ist Voraussetzung für die Teilnahme am AK&M. Die Teilnehmer üben einen mediationsunabhängigen Beruf aus, sei es Chemielaborant, Verkäufer oder Anwalt. Oft übernehmen sie jedoch betriebsintern die Aufgabe eines Vermittlers oder legen die Termine für Mediationsgespräche in ihre Freizeit. Die Bezahlung erfolgt individuell. „Mediator ist kein eigenes Berufsbild, jedoch gibt der Bundesverband Mediation klare Richtlinien vor“, sagt die Koordinatorin und betont: „Der AK&M ist ein reiner Fachkreis. Wir sind also keine Plattform für Marketing oder Werbung.“

Einmal im Monat trifft sich der AK&M in der Gifhorner Kreisvolkshochschule. Dabei referieren die Mitglieder über verschiedene Mediations-Themen wie zum Beispiel Vorgehensmethoden bei der vermittelnden Tätigkeit. Der Fokus liegt jedoch auf dem gegenseitigen Erfahrungsaustausch, dem kollegialen Gespräch. Dabei berichten die Mitglieder von ihren Fällen und erhalten von der Gruppe konstruktives Feedback.
Die Mediation werde immer mehr anerkannt, so Delkeskamp. Sei es im beruflichen Umfeld, in der Schule oder bei Familienangelegenheiten – es kann in jeder Lebenssituation zu Meinungsverschiedenheiten kommen, die nur mit qualifizierter Hilfe geklärt werden können.

Auch oder gerade deshalb verabschiedete der Bundestag Ende vergangenen Jahres ein neues Mediationsgesetz. Dieses legt beispielsweise die Verschwiegenheitspflicht für Vermittler fest und stellt ebenfalls an diese gewisse Mindestanforderungen – so zum Beispiel fachliches Wissen zu verschiedenen Themen wie Scheidungs- oder Familienrecht. Denn gerade bei der gerichtsnahen Mediation geht es um heikle Themen wie Erbschaftsstreit oder Scheidung. Mediation ist eine empfohlene Alternative zu teuren und langwierigen Gerichtsverfahren und will eine langfristig gesicherte Einigung erzielen.
Weitere Informationen gibt es auch im Internet unter www.bildungszentrum-gifhorn.de.