Weyhausen: Haftstrafe für angeklagten Unternehmer im Klanze-Prozess

Weyhausen: Haftstrafe für angeklagten Unternehmer im Klanze-Prozess

Weyhausen. Plötzlich ging es ganz schnell: Das Landgericht Braunschweig hat am Dienstag die ersten Urteile im Klanze-Prozess (Rundblick berichtete) verkündet: Freispruch vom Vorwurf der Beihilfe für die Ehefrau von Weyhausens Ex-Bürgermeister Hans-Georg Ranta sowie zwei Jahre und neun Monate Haft für einen Unternehmer wegen besonders schwerer Bestechung.

Klanze-Prozess: Am Dienstag hat das Landgericht die ersten Urteile verkündet. Der angeklagte Unternehmer muss wegen besonders schwerer Bestechung für zwei Jahre und neun Monate in Haft. Photowerk

Laut Anklage soll Letzterer 350.000 Euro Schmiergeld an Weyhausens Ex-Bürgermeister Hans-Georg Ranta gezahlt haben, um die Grundstücke im Gewerbegebiet Klanze zu bekommen. Rantas Ehefrau soll dabei als Strohfrau fungiert haben Der Staatsanwalt hatte in seinem Plädoyer zwei Jahre und neun Monate Haft für den Unternehmer und eine Bewährungsstrafe von neun Monaten für Rantas Ehefrau gefordert. Die Anwältin von Rantas Frau forderte Freispruch. Es mangele an der „rechtswidrigen Haupttat“, also könne ihre Mandantin auch nicht der Beihilfe schuldig sein. Zudem habe die Firma ihrer Mandantin die festgeschriebenen Leistungen zur Zahlung der 350.000 Euro erbracht. Die Anwälte des Unternehmers verzichteten nach einem Streit mit dem Richter auf ihr Plädoyer.

Für das Gericht war Ranta die treibende Kraft beim Verkauf der Klanze-Grundstücke. Er habe andere Interessenten hingehalten oder bewusst falsch informiert, um die Grundstücke an die Firma des angeklagten Unternehmers verkaufen zu können. Und er habe mitverdienen wollen, um seine Steuerschulden von 632.000 Euro tilgen zu können. Verurteilt werden konnte Ranta dafür nicht – das Verfahren gegen ihn muss nach einer Erkrankung neu aufgerollt werden.

Das Schmiergeld ist von der Firma des Unternehmers auf das Konto von Rantas Frau geflossen. Entsprechende Gegenleistungen habe es nicht gegeben, so das Gericht. Die Initiative zur Zahlung der 350.000 Euro sei von Ranta ausgegangen, so das Gericht – ohne Geld kein Verkauf. Der Unternehmer hatte selbst Geldsorgen. Er habe deshalb eingewilligt, um sich die Gewinnbeteiligung über seine Firma zu sichern. Die Quittung war nun die Haftstrafe.

Rantas Frau sei nur dabei gewesen. Führend war ihr Mann, so das Gericht. Ihre Rolle als Strohfrau habe sie aber gekannt. Fraglich sei, ob sie wusste wofür, darum Freispruch. Allerdings hat sie Geld aus einer Straftat bekommen. 80.000 Euro davon muss sie nun als so genannten Wertersatz zurückzahlen.

Noch bis Dienstag können Staatsanwaltschaft und Verteidigung Revision einlegen.