Ehemaliger Peiner steht wegen Vergewaltigung vor Gericht
Peine/Hildesheim. Wegen Vergewaltigung und gefährlicher Körperverletzung muss sich ein 36-Jähriger, der zur möglichen Tatzeit in Peine lebte, seit Wochenanfang vor dem Landgericht Hildesheim verantworten. Während des Prozessauftakts äußerte sich der Angeklagte bereitwillig zu den Vorwürfen und erklärte unter anderem, dass die Aggressionen von seiner Partnerin ausgegangen waren.
Der heute in Hannover lebende 36-Jährige soll in der Zeit von Januar 2016 bis Februar 2017 seine Ehefrau mehrfach gegen ihren Willen mit Gewalt zum Geschlechtsverkehr gezwungen haben. In einem Fall soll der Angeklagte seine Ehefrau fest am Hals gehalten haben, bis dieser schwindelig geworden sei, weswegen ihm von der Staatsanwaltschaft auch der Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung gemacht wurde.
Das Paar lebte zeitweise in Schweinfurt, Saarbrücken sowie im Raum Peine und blickte auf eine lange wie wechselvolle gemeinsame Geschichte zurück. Kennengelernt hatten sie sich nach Aussage des Angeklagten bereits in der Schule. Die Beziehung war allerdings nicht von langer Dauer, nach der Trennung habe sie geheiratet und mit ihrem damaligen Ehemann zwei Kinder gehabt.
Im Mai 2013 kam es seinerseits zur erneuten Kontaktaufnahme, 2014 zogen die beiden nach Saarbrücken, im Januar 2016 schließlich ins Peiner Land, wo zwei weitere Kinder geboren wurden.
Der Angeklagte bezeichnete die Beziehung als problematisch, da seine Partnerin sehr eifersüchtig war und ihn stark kontrollierte. Das führte nach Aussage des 36-Jährigen zu immer stärker werdenden Streitereien, die beidseitig mit Worten und Schlägen geführt wurden – und auch den Kindern nicht verborgen blieben. Mehrmals musste die Polizei auch eingreifen.
Sein Verhalten begründete der Angeklagte als Selbstschutz, die Aggressionen seien regelmäßig von seiner Partnerin ausgegangen. Auch Drogen und Alkohol hätten eine Rolle bei ihm gespielt. Außerdem hatte er sich zwischenzeitlich in der Psychiatrie in Königslutter freiwillig behandeln lassen. Im März 2017 zog der Angeklagte dann allein nach Hannover. „Von der Geburt unseres zweiten Kindes habe ich nur von einem Anwalt gehört“, so der 36-Jährige.
Die von den rund 15 Zuhörern im Saal mit Spannung erwartete Zeugenaussage des mutmaßlichen Opfers fand auf Antrag der Nebenklägerin unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. „Die schutzwürdigen, persönlichen Interessen und Intimsphäre sind in diesem Fall gegeben“, hob der Richter hervor.
Der Prozess wurde am gestrigen Freitag nach Redaktionsschluss mit weiteren Zeugenaussagen fortgesetzt.