Gericht: Verdi gewinnt die gegen Stadt Peine
Braunschweig/Peine. Erfolg für Verdi vor dem Verwaltungsgericht Braunschweig: Bei ihren Demonstrationen muss die Gewerkschaft künftig wohl deutlich weniger Ordner einsetzen, als es die Stadt Peine zuletzt verlangt hat. Für rechtswidrig befand das Gericht Braunschweig vor gut einer Woche Auflagen, die die Stadt Peine für eine Streikaktion im Mai 2015 erhob – ein Rechtsstreit mit Signalwirkung.
Das Urteil ist richtungsweisend für zukünftige Streikaktionen der Gewerkschaft. Im Mai 2015 ging Verdi gemeinsam mit der Gewerkschaft Komba mit Erzieherinnen auf die Straße. Für die angemeldeten 200 Teilnehmer sollte die Gewerkschaft acht Ordner stellen, Verdi hingegen befand vier für völlig ausreichend.
Und das Gericht gab der Gewerkschaft recht. „Es muss berücksichtigt werden, welche Gefahren bei einem Demonstrationszug bestehen“, begründete der Richter sein Urteil. Der Weg über die verkehrsberuhigte Luisenstraße, über den Wall und durch die Fußgängerzone sei nicht übermäßig gefährlich.
Ein Ordner auf 25 Personen sei zu viel, befand das Gericht. Es habe sich um eine friedliche Streikaktion mit mehrheitlich Erzieherinnen gehandelt – nicht um einen Protestzug von gewaltbereiten, extremen Gruppierungen oder eine Gegendemo.
Verdi-Bezirksgeschäftsführer Sebastian Wertmüller sieht in dem Auflagenbescheid der Stadt Peine generell ein Problem. Worte wie „Flankenschutz“ oder „Marschaufstellung“ würden viele Demonstranten abschrecken, das Amt eines Ordners zu übernehmen. Außerdem komme bei Demonstrationen in Braunschweig, Salzgitter oder Göttingen stets ein Ordner auf 50 Teilnehmer, selbst bei brisanteren Protestaktionen.