Messerstecherei in Peine: 4,5 Jahre Haft gefordert
Peine/Hildesheim. Seit Montag muss sich ein 48-jähriger Mann aus Stederdorf vor dem Landgericht Hildesheim verantworten. Ihm wird zweifache gefährliche Körperverletzung vorgeworfen.
Ende vergangenen Jahres soll er seinen ehemaligen Mitbewohner und dessen Freundin niedergestochen haben. Auch am zweiten Verhandlungstag am Dienstag blieb unklar, was an dem Abend wirklich passierte. Vom Angeklagten und den beiden Zeugen wurden unterschiedliche Versionen geschildert. „Unstreitig ist, dass drei Personen, die sich gut kennen und eine starke Vertrautheit hatten, sich für eine Geldrückgabe von zehn Euro getroffen haben“, begann der Staatsanwalt sein Plädoyer.
Doch dann gehe die Schilderung der Ereignisse auseinander. Die beiden Zeugen hatten bereits am ersten Verhandlungstag ausgesagt, dass der Angeklagte ohne Begrüßung oder Vorwarnung die Freundin des ehemaligen Mitbewohners gepackt und dieser Ohrfeigen verpasst habe.
Der Fall des Stederdorfer Messerstechers wird seit Montag am Hildesheimer Landgericht verhandelt. Laut Zeugenaussagen sei der Angeklagte ohne Vorwarnung auf die Zeugin losgegangen. Dann habe er das Messer aus der Jackentasche gezogen und es ihr in den Bauch gestochen, als sein ehemaliger Mitbewohner eingriff. Angeblich soll der Messerstecherei ein Streit um zehn Euro vorausgegangen sein, hieß es in der Anklageschrift.
Der Angeklagte „mit langjährigen Drogenproblemen“ hingegen sprach von einer Notsituation, in der er sich befunden habe. Dass er bei der geplanten Geldübergabe beide verletzt habe, sei ihm gar nicht so bewusst gewesen und tue ihm leid.
Der medizinische Gutachter bescheinigte den beiden Opfern, dass ihre Verletzungen zwar schwer, aber nur potenziell lebensbedrohlich gewesen seien. Anhand der Größe und Art der Verletzungen ließe sich jedoch weder eine bewusste Tötungsabsicht beweisen oder ausschließen. „Der mögliche Tod wurde billigend in Kauf genommen“, erklärte der Mediziner.
Dem psychiatrischen Gutachter zufolge gibt es einige offene Fragen. So hätten die Zeugen zum Beispiel zwar den regelmäßigen Alkoholkonsum und gelegentlichen Missbrauch von Betäubungsmitteln des Angeklagten bestätigt, zum Tatzeitpunkt aber keine Ausfall-
erscheinungen erkennen können. Und das, obwohl der Angeklagte angegeben hatte, bereits vor der Tat große Mengen Alkohol konsumiert zu haben. Der Verteidiger des Angeklagten fordert, durch den hohen Alkoholpegel während der Tat müsse in beiden Fällen der gefährliche Körperverletzung eine Milderung gelten. „Eine Gesamtstrafe von drei Jahren ist vollkommen ausreichend – eine therapeutische Betreuung des Angeklagten ist aber die sinnvollste Lösung.“ Der Anwalt erklärte, dass eine Tötungsabsicht bei seinem Mandanten nicht gegeben sei.
Der Staatsanwalt fordert in seinem Plädayer viereinhalb Jahre Haft für den Angeklagten.
In seinem Schlusswort bekräftigte der Angeklagte, aus Notwehr gehandelt zu haben, und kritisierte: „Niemand hat unsere Probleme hören wollen, die mögliche Motive hätten erklären können.“ Auch sei er enttäuscht, dass seine Suchtbetreuerin nicht geladen wurde, um einen anderen Blickwinkel aufzuzeigen.
Ein Urteil ist für Mittwoch, 16. Mai, geplant.