Messerstecherei in Peine: Sechs Jahre Haft für Sudanesen
Sechs Jahre Gefängnis: Das Gericht verurteilte den Sudanesen wegen versuchten Totschlags.

Messerstecherei in Peine: Sechs Jahre Haft für Sudanesen

Peine/Hildesheim. Sechs Jahre Haft für versuchten Totschlag in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung, so lautete das Urteil am Hildesheimer Landgericht für einen Sudanesen aus der Flüchtlingsunterkunft an der Woltorfer Straße in Peine.

Der heute 26-Jährige hatte im Juli einen Mitbewohner nach einem Streit verfolgt, mit einem Küchenmesser niedergestochen und schwer verletzt. „Es ist nur dem Zufall zu verdanken, dass nichts Schlimmeres passiert ist“, ließ der Richter in seiner Urteilsbegründung verlauten. Nach der Tat habe der Sudanese bemerkt, so der Richter, „dass er ein großes Problem angerichtet hat“. Deshalb habe er dunkle Kleidung angezogen und sich dann unter dem Doppelstockbett in seinem Zimmer vor der Polizei versteckt.
Ganz nachvollziehbar konnte die Tat nicht aufgeklärt werden. Die Kammer schenkte aber dem Geschädigten Glauben. Das 24-jährige Opfer aus Eritrea oder Ghana hatte während seiner Befragung noch mit den Nachwirkungen der Tat zu kämpfen, es fiel dem Mann offenbar schwer, seinem Peiniger gegenüberzustehen. Nach den tiefen Stichverletzungen in Schulter und Oberschenkel litt er längere Zeit an Schmerzen und Schlafstörungen, noch heute ist die Beweglichkeit seines Beines beeinträchtigt. Sein Hobby, das Fußballspielen, kann er deshalb nicht mehr ausüben.
Eine Tötungsabsicht erkannte das Gericht in dem Ausspruch „Ich werde dich heute noch töten!“, den der Angeklagte gesagt haben soll. Auch weil er dem schwer Verletzten nicht half, so wie es einige Mitbewohner taten, wertete die Kammer zu Lasten des Sudanesen.
Die Tat sowie das Verhalten danach sei nicht aus übermäßigem Alkoholkonsum heraus entstanden, obwohl der junge Mann wiederholt beteuerte, er könne sich – bedingt durch seine Trunkenheit – an nichts erinnern. Wie der psychiatrische Gutachter feststellte, liege auch keine gesundheitliche Störung vor, sodass der Mann für das Tatgeschehen voll verantwortlich gemacht wurde.
Zugunsten des Verurteilten wurde bei der Bemessung des Strafmaßes berücksichtigt, dass er erstmals in Haft ist, zumindest ein Teilgeständnis abgelegt hat und der Geschädigte am Leben geblieben ist. Nach der Urteilsverkündung äußerte sich der Inhaftierte noch mit „Gott wird es schon rächen.“