Nach Razzia im Kreis Peine: Schleuser muss vier Jahre in Haft
Lengede/Hildesheim. Vier Jahre Gefängnis – so lautet das Urteil, welches das Landgericht Hildesheim gegen einen 24 Jahre alten Angeklagten aus Essen im sogenannten Schleuserprozess fällte.
Der Angeklagte, der einem libanesisch-kurdischen Clan angehört, wurde in insgesamt zwölf Fällen wegen gewerbsmäßigen Einschleusens von Ausländern, Verschaffen von falschen amtlichen Ausweisen und Aufenthaltspapieren sowie Urkundenfälschung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von vier Jahren verurteilt. Ferner hat die Kammer eine Geldstrafe in Höhe von 57 682,20 Euro angeordnet. Bei den Ermittlungen hatte es eine Polizei-Razzia 2015 in Lengede gegeben (hallo berichtete).
Dem Urteil war eine Verständigung zwischen allen Verfahrensbeteiligten vorausgegangen, die für den Fall einer geständigen Einlassung des Angeklagten eine Strafobergrenze von vier Jahren vorsah. Die Kammer ist bei der Strafzumessung an die Obergrenze dieses Verständigungsrahmens gegangen. Im Rahmen der Strafzumessung hat die Kammer zugunsten des Angeklagten insbesondere dessen vollumfängliche geständige Einlassung sowie seine Angaben zu Tatbeteiligten berücksichtigt.
Die Kammer wies in der Urteilsbegründung darauf hin, dass die vom Angeklagten organisierten Schleusungen nicht unter für die geschleusten Personen lebensgefährlichen Umständen durchgeführt wurden und daher nicht mit den bekannten „Mittelmeer-Überquerungen“ vergleichbar seien. Vielmehr haben sich die Angebote an finanziell gutsituierte Personen gerichtet, denen „Komplettpakete“ zur Einreise auch auf dem Luftweg angeboten worden waren.
In der überwiegenden Zahl der Fälle (acht von zwölf) war die illegale Einreise im Übrigen fehlgeschlagen, etwa weil die verwendeten Fälschungen erkannt wurden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Angeklagter und Staatsanwaltschaft können binnen einer Woche Revision beim Bundesgerichtshof einlegen.