Peiner (28) muss wegen Messerstichen ins Gefängnis
Im Amtsgericht Peine wurde der Fall verhandelt.

Peiner (28) muss wegen Messerstichen ins Gefängnis

Peine. „Sie hatten doppeltes Glück“: Der Vorsitzende Richter im Amtsgericht Peine fand in dieser Woche deutliche Worte, als er sein Urteil begründete. Auch die Vertretung der Nebenklage hatte zuvor ihr Plädoyer mit diesen Worten abgeschlossen.

Wegen zwei Messerangriffen im Vollrausch musste sich ein vorbestrafter Peiner (28), der bereits in U-Haft sitzt, vor dem Amtsgericht verantworten. Das Urteil: Eine Haftstrafe von drei Jahren und einem Monat, die in einer geschlossenen Entziehungsanstalt auf zwei Jahre befristet ist – sollte der Angeklagte eine Anti-Alkohol-Therapie erfolgreich abschließen.
In der ersten Jahreshälfte fanden die nun verhandelten Taten in Peine statt. Im Januar stahl der Angeklagte, der in den Jahren zuvor schon mehrmals auffällig und auch bestraft wurde, in der Peiner Südstadt ein Paar Schuhe sowie zwei Flaschen Wodka.
Einige Tage später endete eine verbale Auseinandersetzung mit seiner Partnerin auf dem Marktplatz in Peine mit einem Schlag ins Gesicht der jungen Frau.
Diese beiden Taten wurden im Laufe der Verhandlungen aufgrund von Vorverurteilungen in anderen Fällen eingestellt. Diese Möglichkeit bot sich auch, weil das Opfer eine Aussage verweigerte.
Im Folgenden ging es dann um zwei Messerangriffe vom Januar und Juni dieses Jahres.
Im Januar fügte der Angeklagte seiner Partnerin eine etwa sieben Zentimeter lange Stichwunde zu. Im Juni stach er auf einen gemeinsamen Bekannten ein, nachdem seine Partnerin den Angeklagten im Scherz darüber informiert hatte, ihn für das Opfer zu verlassen. Dieses erlitt dabei so schwere Verletzungen, dass im Klinikum Peine eine Not-Operation durchgeführt werden musste.
„Es war pures Glück, dass Sie nicht wegen versuchten Totschlags verurteilt worden sind“, machte der Richter abschließend deutlich. Zuvor hatte der Angeklagte unter Tränen gesagt, dass es ihm „schrecklich leid tue.“
Der Richter folgte bei der Urteilsverkündung den Anträgen der Staatsanwaltschaft, der Nebenklage und der Verteidigung, die sich alle für eine entsprechend hohe Freiheitsstrafe mit einer Unterbringung in einer geschlossenen Entziehungsanstalt ausgesprochen hatten.