Prügel-Attake in Woltwiesche
Woltwiesche. Dreimal Gefängnis- und eine Bewährungsstrafe: Die Urteile gegen die vier Angeklagten wegen der Prügel-Attacke von Anfang Dezember 2017 in Woltwiesche wurden am Freitag vergangener Woche vor dem Landgericht Hildesheim verkündet. Die vier vorbestraften Täter aus Salzgitter hatten damals bei einer Schlägerei zwei 30 und 39 Jahre alte Männer in Woltwiesche schwer verletzt (hallo berichtete). Nach der Attacke entfernten sich die Täter vom Tatort, ohne sich um die hilflosen Opfer zu kümmern.
Das Gericht verkündete folgende Urteile: Der 22-jährige Täter erhält vier Jahre Gefängnis nach dem Erwachsenenstrafrecht und hat die Kosten für das Verfahren zu tragen. Bei den drei weiteren Tätern wurde das Jugendstrafrecht angewandt. Die beiden 18-Jährigen verurteilte man unter Einbeziehung der bisherigen Vorstrafen zu jeweils drei Jahren und neun Monaten Haft. Sie wurden als „Bewährungs-Versager“ eingestuft.
Der jüngste Täter (17) erhielt zwei Jahre Bewährung. Er muss laut Urteil Wohnungswechsel melden, 100 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten, die gemeldete Schule regelmäßig besuchen und das angekündigte Praktikum wahrnehmen. Die drei jüngsten Täter tragen nur die eigenen Kosten des Verfahrens. Es wurde aber jeweils ein erheblicher Erziehungsbedarf festgestellt.
Das Gericht begründete die Urteile unter der Berücksichtigung verminderter Steuerungsfähigkeit (Alkoholeinfluss) und der Tatsache, dass die Tat durch zeitige Geständnisse eingeräumt wurde, als gemeinschaftliche gefährliche Körperverletzung in zwei Fällen. „Ganz mies“ sei die äußerst brutale Vorgehensweise (Schläge und Tritte) der Täter. Aufstehversuche der Opfer seien durch erneute Misshandlungen immer wieder verhindert worden.
Die Täter hätten sich vom Tatort in Woltwiesche entfernt, ohne sich um die nicht mehr ansprechbaren Verletzten zu kümmern und entsprechende Hilfe zu holen. Die Opfer würden noch heute unter massiven Schlafstörungen, innerer Unruhe und Schmerzen leiden. „Es bleibt rechtlich bei einer vorsätzlichen Handlung, die als versuchter Totschlag in zwei Fällen und als vollendeter Versuch einzustufen ist“, betonte die Richterin. Die Urteile können innerhalb der Fristen noch angefochten werden.