Stallpflicht im Kreis Peine teilweise aufgehoben
Endlich wieder nach draußen: In Teilen des Kreisgebiets darf Geflügel wieder im Freiland gehalten werden. Die Stallpflicht wurde zum Teil aufgehoben.

Stallpflicht im Kreis Peine teilweise aufgehoben

Landkreis Peine. Gute Nachricht für Geflügelhalter und ihre Tiere: Der Landkreis hat für Teile des Peiner Kreisgebiets ein Ende der Stallpflicht für Geflügel verfügt. Vorausgegangen ist eine neue Risikobewertung durch den Fachdienst Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung. Die neue Regelung gilt seit Donnerstag.

In den sogenannten avifaunistisch wertvollen Gebieten mit einer hohen Anzahl an Wild- und Zugvögeln und den Bereichen, in denen bereits bei Wildvögeln das Geflügelpestvirus nachgewiesen wurde, bleibe die Stallpflicht hingegen bestehen, teilte Landkreis-Sprecher Henrik Kühn mit. Im Landkreis Peine sind hiervon – mitunter nur teilweise – betroffen: Adenstedt, Groß Bülten, Köchingen, Wierthe, Sonnenberg, Groß Gleidingen, Eixe, Vöhrum, Telgte, Handorf, Rosenthal, Berkum, Bülten, Klein Ilsede, Woltwiesche, Lengede und Vallstedt.
Grundlage für die neuen Regelungen ist ein aktueller Erlass des niedersächsischen Landwirtschaftsministeriums sowie eine erneute Risikobewertung durch die hiesige Veterinärbehörde. Für Geflügel im Stall gelten weiterhin in besonderem Maße die bekannten Bio-Sicherheitsmaßnahmen.

❱❱ Mehr Infos im Internet unter www.landkreis-peine.de.