Viel Verwirrung im Prozess um Peiner Prostituierten-Mord
Im Mordfall der in Hofschwicheldt getöteten Prostituierten wird im Landgericht Hildesheim verhandelt.

Viel Verwirrung im Prozess um Peiner Prostituierten-Mord

Peine. Nach dem Mord an einer Prostituierten auf einem Parkplatz nahe Hofschwicheldt im November 2016 (hallo berichtete mehrmals) hat die Polizei den Wohnwagen des Opfers zwei Mal nach Fingerspuren durchsucht, ohne brauchbare Abdrücke zu finden.

Das überraschte die Kriminaltechniker nach ihren Aussagen nicht. Die Flächen im Wohnwagen hätten größtenteils eine strukturierte Oberfläche, auf der brauchbare Abdrücke kaum nachzuweisen seien.
Brisant: Die getötete Prostituierte hatte notiert, wann und wie lange ihre Kunden bei ihr waren. Der zehnte und letzte Freier des Tattages war demnach bis 21.40 Uhr bei ihr. Den Aussagen zufolge müsste dies der zuerst Beschuldigte gewesen sein.

Gesucht wird nun das Party-Haus nahe Hohenhameln
Der derzeit beschuldigte 30-Jährige, der derzeit in Hildesheim vor Gericht steht, soll eine Fahrt in Polizeibegleitung unternehmen, um möglicherweise seine Aussage zu untermauern. Das wurde während einem der letzten Verhandlungstage erklärt. Der Angeklagte hatte gesagt, er sei zum Zeitpunkt des Mordes am
4. November 2016 in der Nähe von Hohenhameln bei einer Party gewesen. Zwar kenne er weder die Gastgeber noch die Adresse, würde aber wahrscheinlich das Haus wiedererkennen. Auf Anregung seines Verteidigers Malte
Schönekäs soll er sich nun vor Ort nach dem Hof umsehen. Der habe sich nach der Erinnerung seines Mandanten vermutlich am Rande Hohenhamelns befunden, so der Anwalt.

Unter den Fingernägeln gibt es Spuren vom Angeklagten
Eine Ingenieurin für Lebensmittel- und Biotechnologie vom Landeskriminalamt erläuterte die Auswertung von DNA-Spuren in dem Fall. Wie bereits bekannt, hatte das Opfer unter drei Fingernägeln der linken Hand Spuren, die dem Angeklagten zuzuordnen seien.
Außerdem sei seine DNA in einem Fleck auf ihrem Oberteil gefunden worden. Die Form des Flecks lasse darauf schließen, dass es sich vermutlich um einen Tropfen flüssigen Blutes gehandelt habe, hieß es dazu. Die DNA-Spuren Monate im Voraus zu nehmen und absichtlich an der Toten anzubringen, wäre nach den Ausführungen der LKA-Mitarbeiterin sehr kompliziert gewesen. Der Angeklagte hatte in einer Vernehmung die Annahme geäußert, der Belastungszeuge hätte falsche Spuren gelegt.
Die Biotechnologin erläuterte außerdem, dass keine fremden DNA-Spuren am Hals der Toten gefunden wurden. Dies bedeute nicht zwangsläufig, dass es keinen Hautkontakt gab. Es sei individuell unterschiedlich, in welchem Maße Menschen Zellen abgäben.
Die Rechtsmediziner hätten am Opfer zahlreiche Hinweise auf massiven, wohl minutenlangen Sauerstoffmangel festgestellt, erläuterte Dr. Detlef Günther: Sie sei erstickt.
Es gebe Hinweise, dass der Frau der Mund zugehalten wurde. Auf Hals und Brust wurde Gewalt ausgeübt, sodass der Kehlkopf brach. Die Verletzungen könnten durchaus daher rühren, dass jemand mit dem Fuß darauf stand, wie es der Zeuge beschrieben hatte. Verletzungen am Kopf könnten durch einen Schlag verursacht worden sein oder durch heftige Bewegungen in Todesangst, ehe das Opfer bewusstlos wurde.
Die Verhandlung wird am 3. Januar fortgesetzt.