Vogelgrippe im Kreis Peine: Sperrbezirk um den Eixer
Landkreis Peine. Der Kreis Peine ist der erste in Niedersachsen, in dem ein Fall der sogenannten Vogelgrippe nachgewiesen wurde: Eine tote Wildente am Eixer See trug das aggressive Virus in sich. Der Landkreis hat eine Sperrzone und eine Warnzone eingerichtet und steht beantwortet Fragen an einem Bürgertelefon.
Bei der Untersuchung einer toten Wildente am Eixer See ist erstmals seit Beginn der aktuellen Epidemie in Niedersachsen das aggressive und gefährliche Vogelgrippevirus H5N8 nachgewiesen worden. Das nationale Referenzlabor des Friedrich-Loeffler-Instituts (FLI) auf der Insel Riems hat in der Nacht zu Mittwoch den aufgefundenen Wildvogel untersucht und dabei die hoch ansteckende Variante H5N8 bestätigt. Das Virus kann Tiere schädigen oder töten.
Der Sprecher des Kreises Peine, Henrik Kühn, betont: „Eine Gefahr für den Menschen besteht nach bisheriger Kenntnis nicht. Gleichwohl sollte ein Hautkontakt mit toten Wildvögeln vermieden werden. Wer tote Wildvögel am Wegesrand, an Gewässern oder anderswo entdeckt, sollte dies umgehend unserem Fachdienst Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung melden.“ Der Landkreis habe einen Sperrbezirk im Radius von drei Kilometern sowie zusätzlich eine Beobachtungszone mit einem Radius von zehn Kilometern um den Fundort eingerichtet (siehe auch Seite 10). Zusätzlich werde eine landkreisweite Stallpflicht für Geflügel verfügt. Im Sperrbezirk, der natürlich weiterhin von Bürgern betreten oder befahren werden kann, befinden sich laut Kühn „rund 50 Betriebe mit etwa 1600 Tieren, in der Beobachtungszone ungefähr 360 Tierhaltungen mit 120 000 Stück Geflügel“.
In diesem Bezirk werde gehaltenes Geflügel klinisch auf Anzeichen der Geflügelpest untersucht und teilweise beprobt. Es unterliege bestimmten Restriktionen wie etwa Stallpflicht für die Tiere. Geflügelhaltungen im Sperrgebiet dürften nur über Desinfektionsmittelwannen- oder matten an deren Eingängen betreten werden. Sowohl aus dem Sperrbezirk als auch aus dem Beobachtungsgebiet dürfe kein Geflügel gebracht werden.
Der Sprecher weiter: „Die am Eixer See am Sonntag von einem Spaziergänger entdeckte tote Ente wurde im Zuge des sogenannten Wildvogel-Monitorings zunächst vom Lebensmittel- und Veterinärinstitut des Landesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit in Oldenburg untersucht.“
Wegen des Verdachts auf Vogelgrippe sei die Probe dann sofort zu einer weiteren Untersuchung an das FLI geschickt worden, wo sich das hoch ansteckende Virus bestätigt habe. „Vor dem jetzigen Fund waren alle Untersuchungen auf das Vogelgrippevirus negativ“, erklärt Kühn
Alle Geflügelhalter in Peine seien jetzt zu hoher Wachsamkeit aufgerufen. Jeder Kontakt des Bestandes mit Wildvögeln, zum Beispiel an Futterstellen, Gewässern, durch Fahrzeuge und anderes sollte nach Angaben von Experten vermieden werden.
Was im Sperrbezirk und in der zusätzlich eingerichteten Zehn-Kilometer-Beobachtungszone jetzt beachtet werden muss, hat der Landkreis zusammengestellt.
• Geflügel und Bruteier dürfen nicht aus dem Bestand gebracht werden (Sperrbezirk 21 Tage, Beobachtungsgebiet 15 Tage).
• Frisches Geflügelfleisch oder Geflügelfleischprodukte, die von in diesen Gebieten gehaltenem Geflügel hergestellt wurden, dürfen nicht transportiert werden.
• Tierische Nebenprodukte dürfen ebenfalls nicht transportiert werden.
• An Ein- und Ausgängen zu Ställen oder sonstigen Standorten, an denen Geflügel gehalten wird, müssen Matten oder sonstige saugfähige Bodenauflagen ausgelegt und mit einem wirksamen Desinfektionsmittel getränkt sowie stets damit feuchtgehalten werden.
• In Gefangenschaft gehaltene Vögel dürfen nicht zur Aufstockung des Wildbestandes freigelassen werden.
• Die Jagd auf Federwild sowie die Aufstockung von Wildvogelbestand sind verboten.
• Geflügel darf nur im Durchgangsverkehr auf Autobahnen oder Schienenverbindungen transportiert werden und nur, soweit das Fahrzeug nicht anhält und Geflügel nicht entladen wird.
• Hunde und Katzen dürfen nicht frei umherlaufen.
• Ställe oder sonstige Standorte, in denen Vögel gehalten werden, dürfen nicht von betriebsfremden Personen betreten werden. Ausnahmen gelten für den Bestand betreuende Tierärzte sowie mit der Tierseuchenbekämpfung beauftragte Personen.
• Tot oder krank aufgefundene Wildvögel sind dem Fachdienst Veterinärwesen und der Lebensmittelüberwachung zu melden. Kontakt: Telefon 05171/4016010.
• Die Bestände im Sperrbezirk werden durch Mitarbeiterinnen des Fachdienstes Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung untersucht und soweit erforderlich auch beprobt.
• Geflügelhalter im Kreisgebiet Peine, die ihre Haltung noch nicht beim Fachdienst Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung angezeigt haben, sind aufgefordert, dies unverzüglich nachzuholen. Halter von bereits angezeigten Haltungen werden möglicherweise aufgefordert, die gehaltene Anzahl der Tiere zu aktualisieren.