Zwei tote Gänse: Wieder Gelügelpest in Peine
Bei den gefundenen toten Vögeln handelt es sich um eine Nilgans (Foto) und eine Graugans. Foto: Torsten Klemm / pixelio.de

Zwei tote Gänse: Wieder Gelügelpest in Peine

Peine. In Peine wurde erneut der hochpathogene Erreger der Geflügelpest H5N8 nachgewiesen. Am Schönungsteich der städtischen Kläranlage zwischen Telgte und Vöhrum hat man jetzt zwei zweifelsfrei mit dem Virus infizierte tote Tiere aufgefunden. Es handelt sich um eine Grau- und eine Nilgans.

Kreis-Sprecher Henrik Kühn: „Auf der Basis einer Risikobewertung wird allerdings auf die Einrichtung neuer Restriktionsgebiete verzichtet.“ Denn: In der Umgebung gebe es nur wenige kleinere Geflügelhaltungen. Zudem müsse im Landkreis nach den vorherigen Fällen von Geflügelpest (Eixe, Handorf, Bortfeld und Wahle) bereits seit Mitte November sämtliches Geflügel in Ställen oder überdachten Volieren gehalten werden.
Weil aber damit zu rechnen sei, dass der Erreger auch in anderen Bereichen des Landkreises weiterhin vorkomme, „ist es zum Schutz der Hausgeflügelbestände besonders wichtig, dass die Stallpflicht und die vorgeschriebenen Biosicherheitsmaßnahmen auch weiterhin streng eingehalten werden“, betont Kühn. Geflügelhalter sollten daher jeden Kontakt zu Wildvögeln meiden. Jäger, die selbst Geflügel halten, sollten auf die Jagd auf Federwild verzichten, da auch gesund erscheinende Wildvögel Träger des Erregers sein können. Da das Virus über Wildvogelkot, der an den Schuhsohlen haftet, in Ställe von Hausgeflügel gelangen kann, müssen die Zugänge zu Geflügelställen gesichert und mit Desinfektionsmatten ausgestattet sein. Auch eine Einrichtung zum Händewaschen müsse vorhanden sein.
Kühn: „Betriebsfremde Personen sollten Geflügelhaltungen am besten gar nicht betreten. Sie dürfen es nur mit betriebseigener Schutzkleidung oder Einmalkleidung, die nach Verlassen des Stalles unverzüglich abzulegen ist.“ Die Schutzkleidung müsse dann sofort desinfiziert oder unschädlich beseitigt werden.
Zudem müssten alle Betriebe die Zahl der täglich verendeten Tiere dokumentieren, Betriebe mit mehr als zehn Legehennen zusätzlich die Zahl der pro Werktag gelegten Eier. Vermehrte amtstierärztliche Kontrollen auch der kleineren Geflügelhaltungen seien vorgesehen.

❱❱ Weitere Infos gibt es auf www.landkreis-peine.de. Fragen beantwortet auch der Fachdienst Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung unter der Telefonnummer 05171/4016010.