Amtgericht Salzgitter spricht Angeklagten in Vergewaltigungs-Prozess frei
Der Angeklagte (hier mir seinem Anwalt), dem nach Ansicht des Gerichts übel mitgespielt wurde, will sein Gesicht nicht zeigen. Zumindest strafrechtlich ist er jedoch aus dem Schneider.Foto: rk

Amtgericht Salzgitter spricht Angeklagten in Vergewaltigungs-Prozess frei

Salzgitter. In einem Prozess um „Sex ohne Zustimmung“ wurde der Angeklagte am zweiten Verhandlungstag am vergangenen Mittwoch freigesprochen. Das angebliche Opfer hatte sich zunehmend in Widersprüche verstrickt, und eine Zeugin, die zuvor für sie ausgesagt hatte, zog ihre Aussage zurück. Sie sei von der inzwischen 18-jährigen Nebenklägerin unter Druck gesetzt und bedroht worden, berichtete sie.

Die Tat solle sich im Mai 2013 ereignet haben; erst ein Jahr danach habe sie sich an ihre Mutter und eine Freundin (die genannte Zeugin) gewandt und im März vergangenen Jahres die Anklage erhoben. Beim ersten Verhandlungstag war die Nebenklägerin nicht erschienen und auch von der Polizei nicht aufgefunden worden. Sie erklärte, von dem Termin nichts gewusst zu haben. Wie die Richterin erklärte, habe die 18-Jährige bei der Polizei eine ganz andere Geschichte erzählt als vor Gericht. Die Abweichungen erklärte das angebliche Opfer mit einem Drogenproblem und einer Blockade im Kopf.
In der Zeit, in der sich der Vorfall ereignet haben soll, war sie mit dem Angeklagten liiert, die Beziehung soll ein halbes Jahr gedauert haben. Kurios: Einen Monat nach dem besagten Tag hätten sie sich sogar verlobt.
Nach Anhörung der Zeugin und der Mutter der Nebenklägerin beantragte die Staatsanwältin, den Angeklagten freizusprechen: „Die Tat wurde nicht begangen.“
Entsprechend war der Richterspruch. Die Kosten des Verfahrens fallen der Staatskasse zur Last.