Die Stadt schickt den „Salzgitter-Pass“ raus
Salzgitter. Der „Salzgitter-Pass“ ist auf dem Weg. Das Dokument wird in diesen Tagen auf dem Postweg an alle Leistungsberechtigten verschickt und ist dann ein Jahr lang gültig. Mit diesem Pass gibt es bei bisher elf Einrichtungen verschiedene Vergünstigungen.
In seiner Sitzung am 27. September 2017 hatte der Rat der Stadt Salzgitter die Einführung eines „Salzgitter-Passes“ als Sozialpass beschlossen. Diesen Pass bekommen nun erstmalig die Empfänger von Sozialhilfeleistungen, von Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende sowie von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, wenn sie zum Stichtag 1. Oktober 2018 im Leistungsbezug standen.
Die Zusendung erfolgt automatisch seit Ende November auf dem Postweg. Bei Familienverbänden erhält jedes im Leistungsbezug stehende Familienmitglied einen eigenen Pass.
Der „Salzgitter-Pass“ ist grundsätzlich ein Jahr gültig und wird auch in den Folgejahren bei fortbestehendem Leistungsbezug rechtzeitig per Post übersandt.
Wer erst nach dem 1. Oktober 2018 die Bewilligung von Leistungen erhalten hat, kann den „Salzgitter-Pass“ nachträglich beantragen. Für die Abgabe dieser Anträge stehen im Bürgercenter Lebenstedt, im Bürgercenter Salzgitter-Bad sowie im Dienstgebäude des Jobcenters entsprechende Sammelboxen zur Verfügung. Mit dem Sozialpass gibt es Vergünstigungen bei bislang elf Einrichtungen. Dazu gehören die Volkshochschule, Eissporthalle oder Musikschule. Die Stadt sucht weitere Institutionen, die sich an dem System beteiligen. Informationen rund um den „Salzgitter-Pass“ gibt es auf der Internetseite der Stadt sowie im Fachdienst Soziales und Senioren der Stadt unter Tel. (05341) 839-4030.