Feste Plätze für die Windräder in der Region Salzgitter
Braunschweig/Salzgitter. „Mit einer sozial- und umweltverträglichen Planung setzen wir jetzt unsere rechtliche Verpflichtung um, für einen Ausbau der Windenergie zusätzlichen Raum zu schaffen“, betont Detlef Tanke, Verbandsvorsitzender des Regionalverbandes Großraum Braunschweig bei der Pressekonferenz zum Windverfahren. „Durch das Bündelungsprinzip schützen wir die Landschaft und die Menschen vor einer Verspargelung.“ Windräder dürfen ausschließlich an den festgelegten Vorrangstandorten gebaut werden.
Zu den bestehenden 34 Vorranggebieten für Windenergie sollen 15 Flächen hinzukommen, so dass der Windenergieausbau künftig an 49 Standorten möglich ist. 14 der bestehenden Vorranggebiete bleiben unverändert, 17 Gebiete sollen erweitert, 3 verkleinert werden. Von knapp 3.100 ha bereits bestehenden Vorrangflächen soll die Gesamtfläche auf 6.770 ha etwas mehr als verdoppelt werden.
Die Planung des Regionalverbandes leiste einen Beitrag zu den übergeordneten Ausbauzielen von Bund und Land. „Es kann ein Investitionsvolumen von bis zu 1,5 Milliarden Euro ausgelöst werden“, sagt Detlef Tanke. Nicht zuständig ist der Regionalverband für die Installation von Windrädern. Diese müssen Investoren bei den jeweiligen Landkreisen oder kreisfreien Städten beantragen.
Verbandsdirektor Hennig Brandes ergänzt: „Durch unser Verfahren bleiben 98,7 Prozent des insgesamt 509.000 Hektar großen Verbandsgebietes von Windenergie frei. Lediglich 1,3 Prozent der Fläche des Regionalverbandes steht für die Windenergie zur Verfügung. Durch das Ausschlussverfahren bündeln wir die Windräder auf verträgliche Standorte, es kommt nicht zu einer flächendeckenden Verspargelung der Landschaft.“
Brandes weist in dem Zusammenhang auf die Transparenz des gesamten Verfahrens hin. Alle Beteiligten seien zu Wort gekommen, jeder Einwand sei bewertet worden und es wurde stets über den Stand des Verfahrens informiert. Alle Änderungen, die sich im Laufe des Verfahrens ergaben, seien für alle nachvollziehbar dargestellt worden. Der Verband hat sich konsequent an planerische und rechtliche Vorgaben gehalten.
Über sieben Jahre hat das Verfahren gedauert. Alle Einwendungen wurden ausgewertet, abgewogen und in einer gut 7.000 Seiten umfassenden Unterlage zusammengefasst. „Die außerordentliche Menge der Stellungnahmen und die damit verbundene Anzahl der Einzelhinweise machte das Verfahren langwierig. Rund 4.100 Stellungnahmen mit 22.000 Einzelbelangen mussten von der Verwaltung in den drei Verfahrensschritten bearbeitet werden. Individuell sind alle Einzelbelange abgewogen worden. Sich daraus ergebende Änderungen an Gebieten mussten aus rechtlichen Gründen erneut offengelegt werden. Das hat zu drei Offenlagen geführt“, erläutert Henning Brandes.
Nun beraten die Mitglieder des Ausschusses für Regionalentwicklung die komplexe Materie, bevor die Verbandsversammlung im März die Satzung beschließen soll. Dabei kann die Politik nur über das Gesamtkonzept abstimmen; es ist rechtlich nicht möglich, etwa einzelne Gebiete aus dem Beschluss herauszulösen. Die Rechtssicherheit erfordert eine Gesamtplanung auf der Basis einheitlicher Kriterien, die für alle Gebiete gleichermaßen gelten müssen.