Ratsherr Michael Loos löst Dienstverhältnis bei Stadt Salzgitter
Salzgitter. Die Querelen um die Zukunft des SPD-Fraktionsgeschäftsführers Michael Loos haben sich erledigt. Der 62-jährige Politiker hat sein Arbeitsverhältnis bei der Stadt mit sofortiger Wirkung am 1. Dezember aufgelöst und darf nun weiter für die Sozialdemokraten im Rat sitzen. Außerdem bleibt er für fünf Jahre Geschäftsführer der Fraktion.
Vorausgegangen war ein Rechtsstreit, denn Oberbürgermeister Frank Klingebiel hatte Michael Loos nicht wie in den 15 Jahren zuvor für weitere fünf Jahre freistellen wollen. Ihm fehlt Personal. Die SPD-Fraktion zog vor das Braunschweiger Arbeitsgericht und wollte Michael Loos erst einmal per einstweiliger Anordnung als Fraktionsgeschäftsführer behalten. Doch die Kammer lehnte eine erneute befristete Zuweisung des städtischen Mitarbeiters ab.
Der OB sieht sich durch den Beschluss in seiner Rechtsauffassung bestätigt. „Die Ratsfraktionen dürfen das Direktionsrecht des Oberbürgermeisters als Arbeitgeber nicht einschränken und städtische Beschäftigte haben keinen Rechtsanspruch auf Zuweisung an eine Ratsfraktion“, heißt es in einer Pressemitteilung dazu.
Dennoch ist Michael Loos nicht mehr für die Stadt tätig. Da klar ersichtlich war, dass dieser nicht wieder zurück will, hätten sich die Rechtsanwälte darauf verständigt, den Arbeitsvertrag aufzulösen, so Frank Klingebiel. Er könne niemandem zum Dienst verpflichten. „Ein Arbeitgeber hat dann nur die Möglichkeit, dem Arbeitnehmer zu kündigen.“
Michael Loos bezeichnet den Aufhebungsvertrag als „sauberen Abschluss“. Beide Seiten erklären darin, keine Rechtsmittel einzulegen und die juristische Auseinandersetzung um die ta-rfivertragliche Zuweisung beizulegen. Er habe den Streit nicht angezettelt und den Vertrag vor allem gekündigt, um sein Ratsmandat weiter ausüben zu können, sagt Michael Loos auf hallo-Anfrage. Die Stadt hätte keinen Vor- oder Nachteil davon gehabt, ihn weiterhin der SPD zuzuweisen. Die Entscheidung des Gerichtes sieht er nicht als Niederlage. Michael Loos: „Es gibt kein Urteil und die Begründung dazu liegt uns bisher nicht vor.“rwe