Salzgitter: Anmeldungen für den Schulstart im Sommer 2021
Salzgitter. Die Anmeldung der Kinder, die im Schuljahr 2021/2022 schulpflichtig werden, soll bis Mai 2020 an den Grundschulen erfolgen. Gleichzeitig werden bei den Kindern, die im letzten Jahr vor der Einschulung keinen Kindergartenplatz haben, die deutschen Sprachkenntnisse festgestellt. Die Mädchen und Jungen ohne oder mit nur geringen Deutschkenntnissen müssen ab dem 27. August an Sprachförderkursen teilnehmen, die das ganze Schuljahr dauern und von Lehrkräften der Grundschulen übernommen werden. Das Sprachförderprogramm „Fit in Deutsch“ ist im Niedersächsischen Schulgesetz verbindlich vorgeschrieben.
Mit Beginn des Schuljahres 2021/2022 werden alle Kinder eingeschult, die bis zum 30. September 2021 das sechste Lebensjahr vollenden, also auch die Kinder die am 1. Oktober 2021 dann sechs Jahre alt werden, sowie alle Kinder, die bisher vom Schulbesuch zurückgestellt waren. Die schulpflichtigen Kinder sind von den Erziehungsberechtigten bei der Schulleitung der für ihren Wohnsitz zuständigen Grundschule unter Vorlage der Geburtsurkunde anzumelden. Es wird gebeten, die Kinder zur Anmeldung mitzubringen.
Kinder, die nach dem 30. September 2021 das sechste Lebensjahr vollenden, können auf Antrag der Erziehungsberechtigten in die Schule aufgenommen werden, wenn sie die für den Schulbesuch erforderliche geistige und körperliche Fähigkeit besitzen und in ihrem sozialen Verhalten ausreichend entwickelt sind. Die jeweiligen Schulleiter entscheiden im Wege des pflichtgemäßen Ermessens, ob dem Antrag stattgegeben werden kann. Vorzeitig aufgenommene Kinder werden mit der Aufnahme schulpflichtig.
Für Kinder, die das sechste Lebensjahr zwischen dem 1. Juli 2021 und 30. September 2021 vollenden, können Erziehungsberechtigte den Schulbesuch durch schriftliche Erklärung bei der für sie zuständigen Grundschule bis zum 1. Mai 2021 um ein Jahr hinausschieben. Die Einschulung wäre dann erst zum 1. August 2022.