Stefan Roßmann nicht mehr Bürgermeister in Salzgitter
Salzgitters Rat hat den MBS-Politiker Stefan Roßmann als 2. Bürgermeister abgewählt. Foto: rk

Stefan Roßmann nicht mehr Bürgermeister in Salzgitter

Salzgitter. Der Rat der Stadt hat wie erwartet in seiner Sitzung am Mittwoch Salzgitters zweiten Bürgermeister Stefan Roßmann mit sofortiger Wirkung abgewählt. Grund ist ein rechtskräftiger Strafbefehl, der nach Ansicht einer deutlichen Mehrheit der Politiker mit dem Ansehen des Amtes nicht vereinbar ist.

Mit 36:4 Stimmen folgte das Gremium einem Antrag, den die CDU-Fraktion zusammen mit FDP und Linke eingebracht hatte. Dieser bezog sich auf den in örtlichen Medien bekannt gewordenen Strafbefehl wegen Anstiftung zum Versicherungsbetrug. Dass die Verurteiung keine Schuldanerkenntnis darstellt und auch die Wählbarkeit des MBS-Politikers Roßmann nicht beschränke, spielt dabei nach Ansicht von CDU-Ratsherr Michael Hoffmann keine Rolle. Der Rat müsse im Interesse der Stadt und der Glaubwürdigkeit reagieren. Die Fraktionen hatten gehofft, Stefan Roßmann ziehe die Konsequenz und trete freiwillig zurück. Das geschah nicht. Michael Hoffmann: „Deshalb müssen wir den Antrag aufrechterhalten.“
SPD-Sprecher Ulrich Leidecker signalisierte die Zustimmung seiner Fraktion und erinnerte daran, dass nicht nur das Amt, sondern auch die Person erheblich beschädigt wurde. Die Vorwürfe seien auf „dubiose Weise“ an die Öffentlichkeit gelangt. In seinen Augen hätte der Informant auch „eine einvernehmliche Lösung im Interesse aller“ finden können.
Wolfgang Rosenthal (Grüne) stimmte wie die drei MBS-Mitglieder gegen die Abwahl Stefan Roßmanns, der in der Sitzung fehlte. Rosenthal verwies darauf, dass den meisten Politikern die Faktenlage nicht bekannt sein dürfte, da das Verfahren nicht öffentlich sei. „Es geht hier um einen politischen Angriff“, beklagte er, dass Stefan Roßmann mittels rechtswidriger Methoden in der Öffentlichkeit herabgesetzt wurde. Mit der Abwahl würde der Rat das illegale Verhalten akzeptieren und sogar belohnen, mahnte er.