„Teppich-Domäne“: Stadt Salzgitter überweist früherem Besitzer eine Million Euro

„Teppich-Domäne“: Stadt Salzgitter überweist früherem Besitzer eine Million Euro

Der Rechtsstreit um die 2004 abgebrannte „Teppich-Domäne“ an der Konrad-Adenauer-Straße in Lebenstedt ist entschieden. Die Stadt muss den früheren Eigentümer wegen einer Amtspflichtverletzung in der Bearbeitung seines Bauantrags mit einer Million Euro entschädigen. Beide Seiten akzeptierten den vor dem Oberlandesgericht Braunschweig verhandelten Vergleich.

Auf dem Glände an der Konrad-Adenauer-Straße in Lebenstedt stand bis 2004 die "Teppich-Domäne".

Auch wenn die Stadt noch immer kein Verschulden bei der Bearbeitungsdauer für das damals geplante Geschäftszentrum sieht, hat der Rat in nicht öffentlicher Sitzung einstimmig dem Vergleichsvorschlag zugestimmt. Nachdem nun auch der Kläger eingewilligt hat, ist der Beschluss rechtskräftig, am 1. August überweist die Stadt eine Million Euro.

Allerdings ist die Stadt für Fälle wie diesen versichert. Oberbürgermeister Frank Klingebiel will sich das Geld über den kommunalen Schadensausgleich wiederholen beziehungsweise zumindest einen Teil davon. Dazu muss die Stadt aber nachweisen, dass die damaligen Verzögerungen im Verfahren nicht rechtswidrig war oder jedenfalls die Mitarbeiter nicht bewusst oder grob fahrlässig die Angelegenheit liegen ließen.
Das Kuriose an dem Fall: Ob  die Stadt tatsächlich ihre Amtspflicht verletzt hat, ist vom Verwaltungsgericht in einem ersten Verfahren zwar festgestellt, aber nie abschließend entschieden worden. Dennoch wirkt sich dies im Zivilverfahren nachteilig für die Stadt aus. Sie muss zahlen, konnte dies juristisch auch nicht mehr anfechten.

Kämmerei muss nochmal
die Akten wälzen

Allerdings könnte sie sich im Nachhinein schadlos halten. Kann sie ihre Position gegenüber der Versicherung durchsetzen, käme vermutlich ein großer Teil der Summe zurück. Kämmerer Ekehard  Grunwald und seine Mitarbeiter müssen nun noch einmal die Akten aus den Jahren 2004 bis 2006 wälzen. Nach der Sommerpause soll dem Rat das Ergebnis vorliegen.

Sollte sich aus der Prüfung doch eine schwere oder gar bewusste Pflichtverletzung ergeben, hätte die Stadt noch eine Möglichkeit. Sie könnte sich dann an die verantwortlichen Mitarbeiter halten und gegen diese einen Zahlungsansprüche erheben. Im Gerichtssaal ist die Sache also entschieden, im Rathaus aber noch lange nicht.