„Ulli“ und „Andrea“ sausen durch Salzgitter
Umgestürzte Bäume, abgeknickte Regenschirme und fliegende Kopfbedeckungen – die Sturmtiefs „Ulli“ und „Andrea“ hatten in dieser Woche Salzgitter fest im Griff. Wie verhält man sich richtig, wenn ein Baum das Hausdach abdeckt und was zahlt die Versicherung? Diese Fragen klärt die SZW auf dieser Sonderseite.
Wer am Dienstag und am Donnerstag mit dem Fahrrad oder zu Fuß unterwegs war, musste etwas mehr Zeit einplanen. Heftige Sturmböen erschwerten das Vorankommen und ließen Hüte und Regenschirme durch die Gegend fliegen.
Trotz der extremen Wetterlage berichtet Ingo Dolder von der Berufsfeuerwehr Salzgitter lediglich von Bagatellschäden, mit Ausnahmen: „Wir mussten am Dienstag und Donnerstag insgesamt 34 Mal ausrücken, um Straßen von umgeknickten Bäumen und anderen Gegenständen zu befreien, Menschenleben waren zum Glück zu keiner Zeit in Gefahr. Bei drei abgedeckten Flachdächern im Mammutring entstand jedoch ein hoher Sachschaden, genauso wie bei einem Dach in Salzgitter-Bad und zwei Autos in die jeweils Bäume gestürzt sind.“
Falls ein Baum bei Sturm auf ein Dach stürzen sollte, rät Dachdecker Joachim Hanke vor allem dazu, nicht selbst aktiv zu werden: „Es ist viel zu gefährlich alleine aufs Dach zu steigen, da müssen Profis ran. Man hat grundsätzlich eine Schadensminderungspflicht.“
Oberste Priorität habe die Vermeidung von Folgeschäden für das Haus. Wichtig sei außerdem Fotos vom Schaden zu machen und die Versicherung in Kenntnis zu setzen, so Hanke weiter.
Ab Windstärke 8 (62 km/h) und mehr sind die Gebäude- und Hausratversicherung für den Schadensersatz zuständig. Erfahrungsgemäß werden Bäume bei Stürmen sehr in Mitleidenschaft gezogen.
Wenn Nachbars Baum – oder einer der Gemeinde – sowie abgerissene große Äste schwere Schäden an Autos oder Häusern anrichteten, hilft immer nur die eigene Versicherung. Die kann später prüfen, ob dem Baumeigentümer ein Schuldvorwurf zu machen ist. Klar ist der Fall bei Autos, die durch abgebrochene Äste, umgestürzte Bäume, Bautafeln oder Dachziegel beschädigt wurden, berichtet Heinz-Uwe Sauter, Sprecher des Bezirks Braunschweig im Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK): „Die Kaskoversicherungen zahlen, zwar abzüglich vereinbarter Selbstbehalte, aber ohne Rabattrückstufung.“
mh