Verfahren für Ausbau der Kreisstraße 30 in Salzgitter
Für den Ausbau der K 30 wird ein Planfeststellungsverfahren vorbereitet. Foto: rk

Verfahren für Ausbau der Kreisstraße 30 in Salzgitter

SZ-Watenstedt. Der Fachdienst Tiefbau und Verkehr der Stadt hat für den vierstreifigen Ausbau der Kreisstraße 30 zwischen den Knotenpunkten MAN und B 248 ein Planfeststellungsverfahren beantragt. Für das Bauvorhaben einschließlich der landschafts­pflegerischen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen werden Grundstücke in den Ge­markungen Watenstedt und Immendorf beansprucht.

Der Plan (Zeichnungen und Erläuterungen) liegt vom 15. August bis einschließlich 14. September im Rathaus im 9. Stock zwischen Zimmer 918 und Zimmer 919 während der Dienststunden zur allgemeinen Einsichtnahme aus. Zudem können die Planfeststellungsunterlagen im Auslegungszeitraum auch im Internet eingesehen werden.
Jeder kann bis spätestens zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist bei der Stadt Einwendungen gegen den Plan schriftlich oder zur Niederschrift erheben. Die Einwendung muss den geltend gemachten Belang und das Maß seiner Beein­trächtigung erkennen lassen. Nach Ablauf dieser Einwendungsfrist sind Ein­wendungen ausgeschlossen. Rechtzeitig erhobene Einwendungen werden in einem Termin erörtert, der bekannt gemacht wird.