Vieles wird neu am Knotenpunkt in Salzgitter-Bad
SZ-Bad. Die Oberflächensanierungsarbeiten in den Straßen „An der Erzbahn“ und „Breslauer Straße“ sowie der „Bahnhofsplatz“ werden planmäßig fortgeführt. An diesem Wochenende wird der Bereich voll gesperrt, teilt die Stadt mit. Ab dem 5. August müssen sich die Fahrer auf eine neue Verkehrsführung einstellen.
Die Fräsarbeiten wurden vollständig ausgeführt, die Fahrbahnen „An der Erzbahn“ sowie ein Teilbereich der „Breslauer Straße“ erhielten zudem eine neue Asphaltdeckschicht, heißt es aus dem Rathaus. Um die Asphaltierungsarbeiten am „Bahnhofsplatz“ und den Teil der „Breslauer Straße“ vom „Bahnhofsplatz“ bis hinter der Unterführung ausführen zu können, wird dieser Bereich ab heute gegen 22.30 Uhr bis Montag, 5. August, um 4.30 Uhr voll gesperrt. Das bedeutet, dass die Haltestellen „Bahnhofsplatz (ZOB)“ auf die Haltestellen „Schützenplatz“ verlegt werden.
„Nutzer der Stell- und Parkplätze mit der alleinigen Zufahrtsmöglichkeit über die „Breslauer Straße“ und den „Bahnhofsplatz“ können diesen während der Vollsperrung weder anfahren noch den Parkplatz mit ihrem Auto verlassen“, schreibt die Stadt. Die aktuelle Beschilderung sei unbedingt zu beachten. Es wird um erhöhte Aufmerksamkeit gebeten. Geplant ist, die Vollsperrung am Sonntag für die Markierungsarbeiten zu nutzen. Ab Montag soll dann alles neu sein. Bis dahin gilt die alte Verkehrsführung, die mit den Schildern angezeigt wird.
Sobald die Markierungen aufgetragen sind, werden auch die bisherigen Schilder durch neue ersetzt. Die Kosten für die erforderlichen Markierungs- und Beschilderungsmaßnahmen einschließlich einer Beleuchtung des Fußgängerüberweges belaufen sich auf etwa 20.000 Euro.
So sehen die Änderungen aus:
1. Die Breslauer Straße wird vorfahrtsberechtigt. Alle gegenwärtig erlaubten Fahrbeziehungen am Knoten sind weiter möglich. Hinzu kommt das Linksabbiegen in die Straße „An der Erzbahn“ aus Richtung Innenstadt/Unterführung.
Zur Querung der Straße „An der Erzbahn“ wird ein (bei Dunkelheit beleuchteter) Fußgängerüberweg angelegt. Die Radfahrenden werden vorfahrtberechtigt über eine Furt parallel zum Fußgängerüberweg geführt
In Abstimmung mit KVG, Unterer Verkehrsbehörde, Fachdienst Tiefbau und Verkehr sowie Polizei gilt die neue Vorfahrtsregelung an der Einmündung zunächst für ein Jahr probeweise.