Hehlingen: War der Tatverdächtige depressiv?
Hehlingen. Der 68-Jährige, der in Verdacht steht, am 6. Oktober seine Ehefrau (65) in Hehlingen umgebracht zu haben, macht zu den Tatvorwürfen weiterhin keine Angaben. Ein psychiatrischer Gutachter soll nun klären, ob bei dem Beschuldigten zum Zeitpunkt der Tat durch eine depressive Erkrankung eine Einschränkung der Schuldfähigkeit vorlag. Nach den bisherigen Erkenntnissen der Staatsanwaltschaft gab es in der langjährigen Ehe keine Auffälligkeiten.
Unmittelbar nach der Tat hatte sich der 68-Jährige gegenüber den Ermittlern geäußert. „Die Angaben waren in sich widersprüchlich und wichen teilweise von den Ermittlungsergebnissen zum Tathergang ab“, sagte der Sprecher der Staatsanwaltschaft, Christian Wolters. Widersprüchlich seien insbesondere die Angaben des 68-Jährigen zur Herkunft seiner eigenen Verletzungen. Der Mann war damals mit schweren Stichverletzungen aufgefunden worden und musste intensivmedizinisch betreut werden.
Laut Staatsanwaltschaft gab es in der Ehe zwischen dem 68-Jährigen und dem 65-jährigen Opfer keine Auffälligkeiten. „Die Tat hat sich also nicht angekündigt beziehungsweise war nicht vorhersehbar“, sagt Christian Wolters. Der Beschuldigte stand seinen Angaben zufolge zum Zeitpunkt der Tat nicht unter Alkoholeinfluss. Eine Blutuntersuchung hatte den Wert 0,0 Promille ergeben. Unmittelbare Zeugen für das Tatgeschehen gibt es nicht, die Ermittler haben in den vergangenen Wochen vorwiegend Familienangehörige und Nachbarn befragt.
Ein psychiatrischer Gutachter soll nun klären, ob der Beschuldigte zum Tatzeitpunkt in seiner Schuldfähigkeit eingeschränkt war. „Insoweit bestehen Anhaltspunkte für eine depressive Erkrankung“, sagt der Sprecher der Staatsanwaltschaft. Ferner sollen Experten das Lagebild von Blutspuren am Tatort analysieren. Davon erhoffen sich die Ermittler weitere Erkenntnisse zum genauen Tatgeschehen. Mit ersten Ergebnissen ist laut Christian Wolters frühestens Ende November zu rechnen.