IS-Sympathisant mit Drohne klagt gegen Kündigung bei VW
Wolfsburg. Vor dem Arbeitsgericht Braunschweig klagt ein mutmaßlicher IS-Islamist gegen seine Kündigung durch VW. Aufgeflogen war der Mann vor zwei Jahren, als er mit einer Drohne im Reisegepäck nach Syrien fliegen wollte. Nachdem das Verwaltungsgericht im September seinen Pass-Entzug bestätigt hatte, kündigte VW dem 30-Jährigen – dagegen geht der mutmaßliche IS-Anhänger nun juristisch vor.
Ende 2014 wollte der Mann mit einer Drohne nach Syrien ausreisen, wurde aber am Flughafen in Hannover von der Bundespolizei aus dem Verkehr gezogen. Die Stadt Wolfsburg sprach darauf hin ein Ausreiseverbot gegen den Mann aus und zog seinen Reisepass ein. Zu Recht, wie das Verwaltungsgericht im September entschied – auch gegen diese Maßnahme hatte der Verdächtige geklagt.
Parallel hatte Volkswagen dem Mitarbeiter die Kündigung ausgesprochen. Zuvor soll das Unternehmen dem 30-Jährigen einen Aufhebungsvertrag mit einer Abfindung über 50.000 Euro angeboten haben – laut NDR habe der Mann aber über seine Anwältin mitteilen lassen, einem Aufhebungsvertrag würde er nur bei einer „sehr viel höheren Abfindung“ zustimmen. Das habe VW abgelehnt.
Da allein die Gesinnung für eine Kündigung nicht ausreicht, muss VW dem Ex-Mitarbeiter vor dem Arbeitsgericht beispielsweise eine Störung oder Gefährdung des Betriebsfriedens nachweisen. Der Mann soll angeblich Kollegen im Werk bedroht haben. Eine Entscheidung des Braunschweiger Arbeitsgerichts ist frühestens am 13. Februar zu erwarten.