Flüchtlings-Unterbringung: Wolfsburger Helfer sollen zahlen
Flüchtlinge in Wolfsburg: Weil sie für Menschen aus Syrien Verpflichtungserklärungen unterschrieben haben, sollen 45 Wolfsburger jetzt hohe Summen zahlen. Foto: imago63176154h

Flüchtlings-Unterbringung: Wolfsburger Helfer sollen zahlen

Wolfsburg. Sie wollten helfen – und brauchen nun selbst Hilfe: 45 Wolfsburger haben zwischen September 2013 und Juli 2015 Verpflichtungserklärungen unterschrieben, um 394 Flüchtlinge aus Syrien zu unterstützen, so dass diese schneller nach Niedersachsen kommen konnten. Sie übernahmen die Lebensunterhaltungskosten bis zur offiziellen Anerkennung als Asylbewerber. Das zumindest war der Plan. Jetzt aber haben sie Rechnungen vom Jobcenter erhalten, fünf- bis sechsstellige Beträge werden darin gefordert – weil sich Bund und Land rechtlich nicht einig sind.
Knackpunkt ist eine Formulierung auf der Bürgschaftsurkunde, die unterschiedlich interpretiert wurde. Dort heißt es, die Kostenübernahme gelte vom Tag der Einreise „bis zur Erteilung eines Aufenthaltstitels zu einem anderen Aufenthaltszweck“. Das Land Niedersachsen, die Stadt Wolfsburg und die Flüchtlingshelfer verstanden das so, dass ab Anerkennung als Asylbewerber aus der Staatskasse bezahlt wird. Das Bundesverwaltungssgericht entschied im Januar 2017, dass dem nicht so ist. Das Ausländerrecht wurde neu geregelt und die Ansprüche an die Verpflichtungsgeber können jetzt rückwirkend für eine Gesamtdauer drei bis fünf Jahre eingefordert werden. Es handelt sich um eine Gesamtsumme von 2,3 Millionen Euro. Die höchste Einzelforderung erhielt ein kurdischer Familienvater aus Wolfsburg, der für 31 Verwandte und Freunde aus der Kriegsregion unterzeichnete: 700.000 Euro. 100.000 Euro soll die Lukasgemeinde zahlen. „Das geht natürlich so nicht, da müssen wir etwas tun“, sagt Landtagsabgeordnete Immacolata Glosemeyer (SPD), die gesteht: „Es sind Fehler gemacht worden, Aber es kann ja keiner wollen, dass Menschen, die andere unterstützen, jetzt selbst in eine Notlage geraten. Das ist ein grundfalsches Signal.“ Dass die Betroffenen klagen oder zumindest eine Klage gegen Stadt und Land erwägen, falls es keinen Ausweg geben sollte, findet die Abgeordnete „völlig nachvollziehbar“. Sie gebe diesen Menschen keine Schuld, selbst wenn sich einige jetzt Vorwürfe machen – und mit der Häme derer fertig werden müssen, die das Wort „Gutmensch“ zu einem Schimpfwort gemacht haben. Bis zum Urteil des Bundesverwaltungsgerichts suchten die Betroffenen mit dem Jobcenter nach Lösungen, seit dem Richterspruch aber ist die Institution rechtlich verpflichtet, das Geld einzufordern. „Die Stadt Wolfsburg hat den Niedersächsischen Städtetag eingeschaltet, weil diese Problematik für ganz Niedersachsen zutrifft“, so Stadtsprecherin Elke Wichmann. Auch für andere Bundesländer: Nordrhein-Westfalen strebt zum Beispiel eine Fonds-Lösung an. In Niedersachsen waren die Fraktionen dagegen in den letzten Monaten offenbar eher mit Wahlkampf als mit Problem-Bearbeitung beschäftigt.