Mehr Geld oder mehr Urlaub: Bei VW haben jetzt viele die Wahl
Zwei Optionen im Tarifvertrag: Tausende Beschäftigte müssen sich jetzt zwischen einem jährlichen Zusatzgeld und sechs zusätzlichen Urlaubstagen entscheiden imago77710205h

Mehr Geld oder mehr Urlaub: Bei VW haben jetzt viele die Wahl

Wolfsburg. 27,5 Prozent Zusatzvergütung oder sechs Urlaubstage – im neuen VW-Haustarifvertrag für die kommt die nächste Stufe ins Spiel: Nach der Einmalzahlung im April und den 4,3 Prozent mehr Geld seit Mai erhalten jetzt Tausende Beschäftigte aus drei Berechtigtengruppen eine Wahloption: Sie müssen sich bis Ende Oktober dieses Jahres entscheiden, ob sie 2019 auf die neue tarifliche Zusatzvergütung verzichten und diese stattdessen in sechs freie Tage umwandeln wollen.
Wir die VW-Betriebsratszeitung „Mitbestimmen“ berichtet, bekommt jeder Tarifbeschäftigte mit mindestens sechs Monaten Werkszugehörigkeit die neue tarifliche Zusatzvergütung automatisch. Sie beträgt 27,5 Prozent vom regulären durchschnittlichen Monatsverdienst und fließt ab dem nächsten Jahr immer im August. Bestimmte Gruppen haben aber die Möglichkeit für eine Alternative. Darunter fallen Beschäftigte in Vollzeit, die in Schicht arbeiten, sich um pflegebedürftige Angehörige kümmern oder Kinder bis zu zehn Jahren haben. Sie können die 27,5 Prozent Zusatzvergütung in sechs freie Tage umwandeln.
„Nach allem, was wir bisher hören, gibt es für die Wahloption einen überwältigenden Zuspruch: Es dürften sich wohl bis zu 90 Prozent der Kolleginnen und Kollegen für die sechs zusätzlichen freien Tage entscheiden“, sagt Betriebsrats-Koordinator Guido Mehlhop, Vorsitzender im Ausschuss für Tariffragen.
Einige grundlegende Punkte sind aber derweil abschließend noch in Klärung. Guido Mehlhop: „Dazu zählt der Umgang mit den Kolleginnenund Kollegen in Altersteilzeit, die die Kriterien für die Wahloption bei Schichtarbeit erfüllen. Nach unserer Auffassung haben auch sie ein Anrecht auf die sechs freien Tage. Es bedarf aber noch einer abschließenden juristischen Prüfung und der daraus folgenden Entscheidung der Deutschen Rentenversicherung.“