Mit Drohne zum IS-Krieg? Ausreiseverbot für 30-jährigen Wolfsburger
Wolfsburg. Das von der Stadt Wolfsburg ausgesprochene Ausreiseverbot für einen mutmaßlichen IS-Terroristen hat Bestand. Auch das Verwaltungsgericht Braunschweig sieht „den begründeten Verdacht“, dass sich der 30-Jährige dem bewaffneten „Jihad“ anschließen wollte.
Der Mann war Ende Dezember 2014 am Flughafen Hannover mit einer Drohne im Gepäck in Richtung Istanbul aus dem Verkehr gezogen worden.Damals gab der in Wolfsburg lebende und arbeitende Mann an, die Drohne habe er in der Türkei ausprobieren wollen. Für 9000 Euro Bargeld, die er ebenfalls bei sich führte, habe er eine Zahnbehandlung vornehmen lassen und Geschenke für seine Frau kaufen wollen.
Das sah die Stadt Wolfsburg ganz anders. Nach Erkenntnissen der Sicherheitsbehörden gehe man davon aus, dass sich der Mann dem bewaffneten Kampf, wohl in Syrien oder dem Irak, anschließen wollte. Die Stadt untersagte die Ausreise und zog den Reisepass des Verdächtigen ein.
Zu Recht, wie das Verwaltungsgericht jetzt urteilte, nachdem der 30-Jährige dagegen geklagt hatte. Gerichtssprecher Dr. Torsten Baumgarten: „Die ermittelten Tatsachen weisen darauf hin, dass sich der Kläger in den zurückliegenden Jahren im Sinne eines jihadistischen Salafismus radikalisiert hat.“ Die 5. Kammer hatte unter anderem Beamte des LKA und der Wolfsburger Polizei vernommen und weitere eigene Ermittlungen durchgeführt.
Auch die Sicherstellung der Flugdrohne sowie der 9000 Euro Bargeld seien rechtens, befand das Verwaltungsgericht. Gegen das Urteil kann noch die Zulassung der Berufung beantragt werden.