Nach Gerichtsurteil: Hängepartie um Wolfsburgs Sonntags-Flohmärkte
Wolfsburg. Monatliche Märkte im Allerpark, der große Trödelmarkt in Velpke – solche beliebten Traditionsveranstaltungen hängen in der Luft. Ob es für 2018 Genehmigungen für die Veranstaltungen geben wird, ist zurzeit völlig offen. Nach einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Lüneburg müssen Kommunen kommerzielle Flohmärkte dem Einzelhandel gleichstellen, sie fallen unters Feiertagsgesetz. Mit einer Petition wollen Flohmarktveranstalter das Land zu einer Gesetzesänderung bewegen, mit an der Spitze der Bewegung: die Wolfsburger Veranstaltungsagentur Move. Und deren Chef Jens Rosenberg ist überwältigt vom Erfolg der Online-Petition. 18.000 Unterschriften waren erforderlich, 31.000 sind es bereits – dazu kommen viele Unterschriften, die bei Flohmärkten gesammelt wurden, auch in Wolfsburg im September: „Unter Besuchern und Verkäufern gibt es seit Wochen kein anderes Thema.“
Bisher hatten Kommunen die Genehmigungen recht unkompliziert erteilen können, seit dem OVG-Urteil sieht das künftig anders aus. Katrin Brumberg von der gleichnamigen Marketingagentur fühlte im Rathaus bereits wegen einer Genehmigung für einen City-Flohmarkt 2018 nach, ihr Eindruck: „Die Stadt würde das gerne genehmigen. Ein Stück weit sind ihr aber wohl die Hände gebunden“ – die Verwaltung prüft noch die rechtliche Möglichkeit für Ausnahmegenehmigungen.
Auch Jens Rosenberg weiß, dass viele Städte – ebenso wie Wolfsburg – die Veranstaltungen gerne weiter erlauben möchten. Die Petition wird den Initiatoren die Möglichkeit geben, ihre Sichtweise im Landtag darzulegen. Die Hoffnung liegt in einer Gesetzesänderung – „aber das braucht natürlich leider seine Zeit“, weiß Rosenberg.
Und so steht vorerst weiter ein Fragezeichen hinter den Wolfsburger Flohmärkten, auch wenn Katrin Brumberg sagt: „Ich will auf jeden Fall versuchen, einen Markt zu veranstalten. Notfalls nur mit privatem Trödel und ohne jeden kommerziellen Händler mit Neuware.“