Rolf Schnellecke: Ermittlungen eingestellt
Wolfsburg. In der Stadtwerke-Affäre ist am Mittwoch die erste wichtige Entscheidung gefallen: Die Staatsanwaltschaft hat das Ermittlungsverfahren gegen Rolf Schnellecke in allen Punkten eingestellt – Schnellecke ist damit komplett entlastet.
Die Staatsanwaltschaft Braunschweig teilte am vergangenen Mittwoch per Pressemitteilung mit, das Ermittlungsverfahren gegen Schnellecke sei „mangels hinreichenden Tatverdachts“ eingestellt worden. Ins Rollen gebracht hatte die Stadtwerke-Affäre der ehemalige Unternehmenssprecher Maik Nahrstedt mit der Behauptung, er habe über zehn Jahre lang während seiner Dienstzeit Partei- und Wahlkampfarbeit für die CDU geleistet. Dazu angestiftet habe ihn der frühere Stadtwerke-Chef Markus Karp, Schnellecke habe davon gewusst – auch dessen Wahlkämpfe habe er, Nahrstedt, während seiner bezahlten Freistellung bei den Stadtwerken unterstützt.
Nach zwei Jahren hat die Staatsanwaltschaft nun das Verfahren gegen Schnellecke eingestellt, er stand im Verdacht der Vorteilsnahme sowie der Beihilfe zur Untreue. Für beides habe sich „kein hinreichender Tatverdacht“ ergeben, so Birgit Seel, Sprecherin der Staatsanwaltschaft. Insbesondere sei ihm nicht nachzuweisen, dass er von einer halbtägigen Freistellung Nahrstedts zugunsten der CDU wusste oder diese gar mitveranlasst hatte. Schnellecke sei davon ausgegangen, dass Nahrstedt seine Wahlhelfer-Tätigkeit außerhalb der Arbeitszeit ausgeübt habe – dies lasse sich nicht widerlegen. Schnellecke will nun erneut juristisch gegen Nahrstedt vorgegehen. Wegen Verleumdung und falscher Verdächtigung werde er seine bereits erstattete Strafanzeige mit neuen Nachweisen untermauern. Nahrstedt reagierte mit Unverständnis. Er habe Schnellecke nie persönlich bezichtigt.